Tuesday 22. May 2012

Inhalt:

Aufgaben des Klinischen Instituts für Spezial-Sehhilfen

 

■ Erhebung der individuellen Seheinschränkung

■ Prüfung der Restsehleistung

■ Ermittlung der erforderlichen Vergrößerung

■ Abklärung Kontrastsehens und des Lichtbedarfs

■ Beratung über bedarfsgerechte Sehhilfen

■ Vorführung von Spezial-Sehhilfen

■ Kontaktaufnahme mit weiteren Betreuungseinrichtungen

   (bei Bedarf)

 

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