Aufgaben des Klinischen Instituts für Spezial-Sehhilfen
■ Erhebung der individuellen Seheinschränkung
■ Prüfung der Restsehleistung
■ Ermittlung der erforderlichen Vergrößerung
■ Abklärung Kontrastsehens und des Lichtbedarfs
■ Beratung über bedarfsgerechte Sehhilfen
■ Vorführung von Spezial-Sehhilfen
■ Kontaktaufnahme mit weiteren Betreuungseinrichtungen
(bei Bedarf)