Die Evangelischen Räte
Evangelische Räte werden in der katholischen Kirche Worte des
Evangeliums genannt, die für das christliche Leben nicht unbedingt
geboten, wohl aber angeraten und in ihrer Befolgung Ausdruck der
Freiheit aus der Gnadengabe Gottes sind: ehelose Keuschheit, Armut und
Gehorsam. Die Evangelischen Räte wollen keine zweistufige Moral
begründen, sondern bleiben dem christlichen Hauptgebot der Gottes- und
Nächstenliebe untergeordnet und weisen nur einen eigenen Weg zur
christlichen Vollendung.
Seit dem Mittelalter gingen die Evangelischen Räte in die Gelübde
der Ordensgemeinschaften ein. Ein Gelübde ist in den Religionen allgemein
ein feierliches Versprechen (Profess), in dem sich der Gelobende zu
etwas verpflichtet. Neben den drei klassischen Ordensgelübden
Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam geloben die Barmherzigen Brüder als
viertes die Hospitalität.