Wednesday 23. May 2012

Inhalt:

AUFKLÄRUNGSMERKBLATT

für die intravenöse Gabe von Röntgenkontrastmittel

 

Das Merkblatt betrifft alle Röntgenuntersuchungen bei denen intravenös Röntgen-Kontrastmittel (KM) verabreicht wird:

 

  •  Computertomographien (in den meisten Fällen wird KM gegeben)
  •  Nieren-Röntgen
  •  Venendarstellung
  •  Angiographien

 

Zur Untersuchung muß man nüchtern erscheinen (mindestens drei Stunden vor der Untersuchung soll man nichts mehr essen und trinken).

Eine Medikamenteneinnahme ist natürlich erlaubt.

 

Sie können das Merkblatt als .pdf Datei (238 KB) herunterladen!

 

Allgemeine Patienteninformationen finden Sie hier!

AUFKLÄRUNGSMERKBLATT

für Dünndarmdoppelkontrast-Untersuchung

 

Bei dieser Röntgenuntersuchung des Dickdarms muss der Dickdarm vor der Untersuchung ausreichend entleert und gereinigt werden.

 

Dies wird bei uns durch die orale Einnahme von "Fleet-Phosphosoda" erreicht. Dieses Abführmittel soll nur als Untersuchungsvorbereitung eingenommen wird und ist nicht als ständiges Abführmittel zu verwenden.

Zu beachten ist, dass dabei sehr viel getrunken werden muss und der Beipackzettel unbedingt zu beachten ist.

 

Gegenanzeige:

ältere und geschwächte Patienten, Nierenfunktionsstörung, Unfähigkeit viel zu trinken, akute Herzkrankheiten, Colitis oder Dehydrierung.

 

STRAHLENSCHUTZ UND SCHWANGERSCHAFT

 

Die Bestrahlung eines Fetus sollte, wenn immer möglich, vermieden werden. Das inkludiert auch Situationen, in denen die Schwangerschaft von der Frau selbst nicht vermutet wird. Die primäre Verantwortung, solche Patienten zu identifizieren, liegt auch beim überweisenden Kliniker.

Die Indikation ist jedenfalls unter besonders exakter Abwägung des Risikos für Mutter und Kind zu stellen, weil eine notwendige Untersuchung auch dem ungeborenem Kind nützen kann.
Wenn eine Schwangerschaft nicht ausgeschlossen werden kann, ohne dass die Menstruation überfällig ist und die geplante Untersuchung den Uterus nur gering belastet, kann sie durchgeführt werden.

 

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