Primarius Zink und Moraltheologe Virt: Klares „Nein“ zur Sterbehilfe

Eine Absage an jegliche Form von Sterbehilfe haben Prim. Dr. Michael Zink und der Moraltheologe em. Univ.-Prof. Dr. Günter Virt bei einem Vortragsabend im Europahaus in Klagenfurt erteilt.

 

Die Veranstaltung mit dem Titel „Die letzte Lebensaufgabe. Ist Töten auf Verlangen mit der Menschenwürde vereinbar?“ wurde vom Katholischen Bildungswerk Kärnten unter der Leitung von Mag. Ernst Josef Sandriesser, basierend auf dem aktuellen Jahrbuch 2016 der Diözese Gurk mit dem Titel Lebensthema „Sterben“ – beide Referenten sind Autoren in dieser Publikation – veranstaltet.

 

Intensiv- und Notfallmediziner Prim. Dr. Michael Zink, Leiter der Abteilungen für Anästhesiologie und Intensivmedizin im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in St. Veit/Glan und im Krankenhaus der Elisabethinen in Klagenfurt, stellte die Bedeutung von qualitätvoller Palliativmedizin und vor allem auch von mobilen Palliativ-Teams in den Mittelpunkt seiner Ausführungen und gab sehr persönliche Einblicke in seine Arbeit mit Sterbenden und deren Angehörigen. Der Mehrwert von geistlichen Krankenhäusern liege, so Zink, dabei auf der Hand. „Der Mensch steht im Mittelpunkt – ob als Patient, Angehöriger oder Mitarbeiter: Man wird als Mensch wahrgenommen“, so Zink.

 

Besonders auf der Palliativstation werde dieser Mehrwert besonders deutlich. Es gelte, so Zink, „Gutes zu tun und das gut zu tun, fachlich und menschlich“. Das gelte auch für die Zeit nach dem Tod eines Patienten. „Mit dem Tod des Patienten ist für die Angehörigen das Thema „Sterben“ noch nicht beendet“, sagte Zink und verwies auf die wichtige Rolle von Trauerarbeit. Abschließend wies der Intensivmediziner darauf hin, dass es darum gehen müsse, „dem Leben der Patienten einen lebenswerten Inhalt zu geben und mit ihnen über das Leben und auch über das Ende des Lebens zu sprechen“. Eine Tötung auf Verlangen sei in keinem Fall eine Option.


Moraltheologe em. Univ.-Prof. Dr. Günter Virt, der 1998 gemeinsam mit der damaligen Abgeordneten zum österreichischen Nationalrat und Vizepräsidentin des Europarates mit Sitz in Strassburg, Edeltraud Gatterer, die Empfehlung zum „Schutz der Menschenwürde und Menschenrechte Sterbender und terminal Kranker“ erarbeitete, gab in seinem Referat einen Überblick über die juristischen Grundlagen und die aktuelle Gesetzeslage betreffend Euthanasie und assistiertem Suizid in Europa. Als Theologe und Seelsorger stand dabei auch der Blick auf die „existenzielle Seite und die Vielschichtigkeit des Sterbens“ im Mittelpunkt. Menschen hätten, so Virt, in den verschiedenen Phasen ihres Lebens jeweils spezifische Aufgaben zu erfüllen. „In der letzten Lebensaufgabe, dem Sterben, müssen wir das irdische Leben loslassen, und wirklich loslassen können wir nur, was wir vorher angenommen haben“, so Virt.

 

Bezugnehmend auf das Zitat von Kardinal König, dass Menschen nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines Menschen sterben sollen, betonte Virt die Notwendigkeit des stetigen „Auf- und Ausbau eines flächendeckenden Netzes von Einrichtungen zur Palliativversorgung und Hospizen auf hohem qualitativen Niveau“. Die Frage, wie viel Ethik leistbar sei, dürfe nie gestellt werden. „Der Wunsch nach Tötung stellt niemals eine Rechtfertigung für eine Tötungshandlung dar“, so Virt.

 

Zink (r.) und Virt sprachen über die „letzte Lebensaufgabe“.

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