Coronavirus: Aktuelle Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Patient*innen und Besucher*innen,
nachstehend möchten wir Sie über die aktuell gültige (23.12.2022) COVID-Basismaßnahmenverordnung für Krankenanstalten in Wien bezüglich Testpflicht und Zugangsregelung informieren:
- Ambulante-Terminpatient*innen: PCR Test (nicht älter als 72 Stunden)
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Besucher*innen- und Begleitpersonen: PCR Test (nicht älter als 72 Stunden)
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Geplante stationäre Aufnahmen: PCR Test (nicht älter als 72 Stunden)
Ausnahmen von der PCR-Testpflicht:
- Besucher*innen, Begleitpersonen und Patient*innen, die von einer Infektion mit SARS-CoV-2 genesen sind, für den Zeitraum von 2 Monaten nach abgelaufener Infektion (Bitte Genesungszertifikat oder Befundnachweis mitbringen)
- Kinder unter 6 Jahren
Wir bitten Sie ungeachtet der aktuell geltenden Regelungen auch weiterhin die gewohnt vorbildliche Sorgfaltspflicht gegenüber unseren Mitarbeiter*innen Kolleg*innen, Besucher*innen und Patient*innen aufrechtzuerhalten.