Ordensregel des heiligen Augustinus

 

 

Überblick

  1. Ziel und Grundlage des gemeinsamen Lebens
  2. Das Gebet
  3. Einfache Lebensführung und Sorge für das leibliche Wohl
  4. Bewahrung der Keuschheit und brüderliche Zurechtweisung
  5. Die zeitlichen Bedürfnisse und deren Besorgung
  6. Abbitte und Verzeihung von Beleidigungen
  7. Der Geist des Befehlens und des Gehorchens
  8. Beobachtung der Regel

 

 

1. Vor allen Dingen, liebe Brüder, sollt ihr Gott lieben, sodann den Nächsten; denn das sind die Hauptgebote, die uns gegeben sind.

2. Das ist es, was wir euch im Kloster gebieten.


1. KAPITEL
Ziel und Grundlage des gemeinsamen Lebens

3. Das erste Ziel eures gemeinschaftlichen Lebens ist, in Eintracht zusammenzuwohnen und „ein Herz und eine Seele“ auf Gott hin zu sein.

4. Deshalb nennt nichts euer Eigen, sondern alles gehöre euch gemeinsam; durch euren Obern werde jedem von euch Nahrung und Kleidung zugeteilt, nicht allen in gleicher Weise, weil ihr nicht alle die gleiche Gesundheit habt, sondern vielmehr jedem nach seinem Bedarf. So lest ihr ja in der Apostelgeschichte: „Sie hatten alles gemeinsam und jedem wurde davon zugeteilt, was er nötig hatte“ (Apg 4,32 und 35).

5. Die in der Welt Vermögen besaßen, sollen nach ihrem Eintritt ins Kloster gerne sehen, dass es Gemeingut wird.

6. Die aber nichts besaßen, sollen nicht im Kloster das suchen, was sie auch draußen nicht haben konnten. Was sie aber wegen ihrer Schwächlichkeit brauchen, sollen sie erhalten, selbst wenn ihre Armut in der Welt so groß war, dass sie nicht einmal das Notwendige finden konnten. Nur sollen sie sich nicht deswegen glücklich schätzen, weil sie Nahrung und Kleidung gefunden haben, wie sie es draußen nicht finden konnten.

7. Sie sollen auch nicht den Kopf hoch tragen, weil sie in die Gesellschaft von Menschen kommen, denen in der Welt näher zu treten sie nicht gewagt hatten; ihr Herz soll vielmehr nach oben gerichtet sein und irdische Eitelkeit nicht suchen. Sonst könnte es so weit kommen, dass die Klöster bloß den Reichen zum Nutzen wären, nicht auch den Armen, indem die Reichen dort demütig, die Armen dagegen überheblich würden.

8. Andererseits sollen aber auch jene, die in der Welt etwas zu bedeuten schienen, ihre Mitbrüder nicht gering schätzen, die aus armen Verhältnissen zu dieser heiligen Gemeinschaft gekommen sind. Sie sollen mehr danach trachten, sich des Zusammenlebens mit armen Mitbrüdern zu rühmen als der hohen Stellung ihrer reichen Eltern. Auch sollen sie sich nicht überheben, wenn sie der Gemeinschaft einen Teil ihres Vermögens zugeführt haben, und nicht stolzer werden über ihren Reichtum, weil sie ihn dem Kloster zuwenden, als wenn sie ihn in der Welt genießen würden. Denn jede andere Sünde geschieht durch böse Werke, die man tut; der Stolz dagegen schadet auch den guten Werken und macht sie zunichte. Was nützt es denn, sein Vermögen an die Armen hinzugeben und arm zu werden, wenn die unglückliche Seele durch die Verachtung des Reichtums hochmütiger wird, als sie es vorher war in seinem Besitze?

9. Lebt also in Eintracht und Liebe beisammen und ehrt in euch gegenseitig Gott, dessen Tempel ihr geworden seid.
 

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2. KAPITEL
Das Gebet

10. Dem Gebet obliegt mit Eifer zu den festgesetzten Stunden und Zeiten.

11. Im Oratorium soll jeder nur das tun, wozu es bestimmt ist und woher es auch seinen Namen hat. Sonst würden jene, die auch außerhalb der vorgeschriebenen Stunden in ihrer freien Zeit beten wollen, von solchen gestört, die glauben, sie müssten dort etwas anderes tun.

12. Wenn ihr in Psalmen und Hymnen zu Gott betet, soll auch im Herzen leben, was der Mund ausspricht.

13. Und singt nur das, was nach der Vorschrift zu singen ist. Was nicht für den Gesang geschrieben ist, soll auch nicht gesungen werden.

 

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3. KAPITEL
Einfache Lebensführung und Sorge für das leibliche Wohl

14. Euer Fleisch bezähmt durch Fasten und Enthaltsamkeit in Speise und Trank, soweit es die Gesundheit erlaubt. Wenn aber jemand nicht fasten kann, soll er wenigstens außerhalb der Tischzeit keinerlei Speise zu sich nehmen, er sei denn krank.

15. Wenn ihr zu Tisch geht, hört, bis ihr wieder aufsteht, die übliche Lesung ohne Lärmen und Streiten an; denn nicht nur der Mund soll für euch Nahrung aufnehmen, sondern auch die Ohren sollen nach dem Worte Gottes hungern.

16. Wenn solche, die wegen ihrer früheren Lebensweise schwächlich sind, eine andere Kost bekommen, dürfen es diejenigen, die infolge einer anderen Lebensgewohnheit kräftiger wurden, nicht übel nehmen oder ungerecht finden. Sie sollen diese auch nicht für glücklicher halten, weil sie etwas bekommen, was sie selbst nicht erhalten; vielmehr sollen sie froh sein, dass sie vermögen, wozu die anderen nicht die Kraft haben.

17. Und wenn solchen, die aus besseren Lebensverhältnissen ins Kloster gekommen sind, an Nahrung, Kleidung, Betten und Decken etwas gegeben wird, was den Stärkeren und deshalb Glücklicheren nicht gegeben wird, so müssen letztere bedenken, wie viel jene von ihren Lebensgewohnheiten in der Welt schon aufgegeben haben, wenn sie auch die Anspruchslosigkeit der körperlich Kräftigeren noch nicht erreichen konnten. Es darf doch nicht die ganze Gemeinschaft das haben wollen, was sie einige wenige zusätzlich bekommen sieht. Denn sie erhalten es nicht, weil man sie bevorzugt, sondern weil man sie erträgt; sonst ergäbe sich der verwerfliche Widersinn, dass im Kloster die Reichen sich nach Kräften abmühen, die Armen dagegen bequem werden.

18. Kranke allerdings sollten weniger erhalten, um ihnen keine Beschwerden zu verursachen. Nach der Krankheit aber sind sie so zu pflegen, dass sie sich recht schnell wieder erholen, wären sie auch aus den ärmsten Verhältnissen in der Welt gekommen. Räumt ihnen doch die eben überstandene Krankheit dasselbe Recht ein wie den Reichen ihre frühere Lebensweise. Wenn sie jedoch ihre früheren Kräfte wieder erlangt haben, mögen sie zu ihrer – eben doch glücklicheren Lebensweise zurückkehren. Je anspruchsloser sie ist, desto besser steht sie dem Diener Gottes an. Sind sie wieder bei Kräften, sollen sie sich nicht vom Verlangen nach Speisen beherrschen lassen die sie zur Stärkung nötig hatten, solange sie schwach waren. Sie sollen die für reicher halten, die im Ertragen von Entbehrungen tapferer sind; denn wenig brauchen ist besser als viel haben.

 

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4. KAPITEL
Bewahrung der Keuschheit und brüderliche Zurechtweisung

19. Euer Benehmen sei unauffällig; legt Wert darauf, nicht durch Kleidung, sondern durch sittliche Haltung angenehm aufzufallen.

20. Wenn ihr ausgeht, so geht miteinander; seid ihr ans Ziel gekommen, so bleibt beisammen.

21. Im Gehen, Stehen und all euren Bewegungen komme nichts vor, was bei irgendjemand Anstoß erregen könnte; sondern alles entspreche eurem heiligen Stande.

22. Wenn euer Blick auf eine Frau fällt, soll er auf ihr nicht haften bleiben. Zwar ist es euch nicht verwehrt, wenn ihr ausgeht, Frauen zu sehen; aber sie zu begehren oder von ihnen begehrt werden zu wollen, ist schuldhaft. Denn nicht nur in Berührungen und Zuneigung äußert sich die Begierlichkeit und zeigt sie sich in Frauen, sondern auch in Blicken. Sagt doch nicht, euer Herz sei rein, wenn die Augen unrein sind; denn der unkeusche Blick verrät das unkeusche Herz. Und wenn die Herzen im wortlosen Austausch von Blicken einander ihre Unlauterkeit verraten und infolge der fleischlichen Begierde in Leidenschaft zueinander entbrennen, so ist es um die Keuschheit schon geschehen, auch wenn die körperliche Unversehrtheit nicht verletzt wird.

23. Wer mit seinen Blicken eine Frau sucht und es gerne hat, wenn auch sie ihn sucht, soll nicht glauben, dass er dabei ungesehen bleibt; ganz gewiss wird er gesehen, und zwar von Beobachtern, an die er gar nicht denkt. Doch wenn es auch unbemerkt bliebe und kein Mensch es beobachtet hätte, was will er denn anfangen gegenüber dem Zeugen aus der Höhe, dem nichts verborgen bleiben kann? Oder will man glauben, der sehe deshalb nichts, weil seine Geduld ebenso groß ist wie seine Weisheit? Ihm zu missfallen fürchte der Gottgeweihte, damit er nicht einer Frau in sündhafter Weise zu gefallen sucht. Er soll daran denken, dass Gott alles sieht, damit er nicht eine Frau schuldhaft anzusehen verlangt. Die Furcht vor Ihm ist auch in diesem Punkte anempfohlen durch das Schriftwort: „Lüsterne Augen sind dem Herrn ein Greuel“ (Spr 27,20).

24. Wenn ihr also in der Kirche, und wo sonst auch Frauen sind, beisammen seid, wacht gegenseitig über eure Reinheit; denn Gott, der in euch wohnt, wird euch auch auf diese Weise durch euch selbst schützen.

25. Wenn ihr nun diese Zuchtlosigkeit der Augen, von der ich spreche, an einem unter euch bemerkt, mahnt ihn gleich, damit die bösen Anfänge nicht erst weiter wachsen, sondern sofort behoben werden.


26. Seht ihr ihn aber, auch nach Ermahnung, wenngleich an einem anderen Tage, dasselbe abermals tun, dann soll, wer immer es wahrnehmen konnte, ihn zur Anzeige bringen; denn er ist gewissermaßen verwundet und braucht Heilung. Vorher aber soll man noch einen zweiten oder dritten darauf aufmerksam machen, damit er durch zwei oder drei Zeugen überführt und mit gebührender Strenge bestraft werden kann. Glaubt nicht, lieblos zu sein, wenn ihr so etwas aufdeckt. Ihr seid nicht schuldloser, wenn ihr eure Mitbrüder, die ihr durch Anzeige bessern könntet, durch Stillschweigen ins Verderben stürzen lasst. Hätte dein Mitbruder am Körper eine Wunde und wollte sie geheim halten, weil er sich fürchtet, sie schneiden zu lassen, wäre es da nicht grausam von dir, darüber zu schweigen, dagegen barmherzig, es zu offenbaren ? Um wie viel mehr musst du es kundtun, damit sich nicht noch schlimmere Fäulnis in seinem Herzen bildet?

27. Ehe man jedoch andere aufmerksam macht, die ihn überführen sollen, falls er leugnet, ist es Pflicht, ihn zuvor dem Oberen anzuzeigen, wenn er trotz Zurechtweisung sich nicht bemüht hat, besser zu werden. So kann man ihn vielleicht mehr im geheimen zurechtweisen, ohne dass es den anderen zu Ohren kommt. Leugnet er aber, dann sind ohne sein Wissen noch weitere beizuziehen, damit er nun in Gegenwart aller nicht bloß von einem Zeugen beschuldigt, sondern von zweien oder dreien überführt werden kann. Ist er aber überführt, dann soll er nach dem Ermessen des Vorgesetzten oder auch des höheren Obern, in dessen Amtsbereich es fällt, zu seiner Besserung eine Strafe auf sich nehmen. Sträubt er sich dagegen, so soll er, auch wenn er nicht von selbst geht, aus eurer Gemeinschaft ausgeschlossen werden; denn auch das geschieht nicht aus Härte, sondern aus Barmherzigkeit, damit er nicht durch unheilvolle Ansteckung noch viele andere ins Verderben zieht.

28. Was ich über unbeherrschte Blicke gesagt habe, soll auch beim Aufdecken, Abwehren, Anzeigen, Überführen und Bestrafen anderer Verfehlungen gewissenhaft und treu beachtet werden, mit Liebe zu den Menschen, aber mit Hass gegen die Sünde.

29. Wäre aber jemand im Bösen so weit gegangen, dass er von einer Frau Briefe oder irgendwelche kleine Geschenke heimlich annähme, so soll man ihn, wenn er dies aus freien Stücken eingesteht, schonend behandeln und für ihn beten; wird er aber ertappt und überführt, dann soll er nach dem Urteil des höheren Obern oder des Vorgesetzten durch eine strenge Strafe gebessert werden.

 

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5. KAPITEL
Die zeitlichen Bedürfnisse und deren Besorgung

30. Eure Kleidung verwahrt gemeinsam unter der Pflege eines oder zweier Mitbrüder oder so vieler eben nötig sind, um sie auszustäuben, damit sie nicht unter Motten leidet; und wie ihr aus einer Speisekammer genährt werdet, so sollt ihr auch aus einer Kleiderkammer gekleidet werden. Es soll – soweit möglich – nicht von euch abhängen, was euch je nach der Jahreszeit zum Anziehen ausgehändigt wird, ob nun jeder das wiedererhält, was er abgegeben hat, oder etwas, das ein anderer hatte. Nur darf keinem das, was er nötig hat, versagt werden. Wenn aber deswegen unter euch Streit und Murren aufkommt und einer sich beklagt, ihm sei etwas Schlechteres ausgehändigt worden, als er zuvor gehabt, und er habe es nicht verdient, dass man ihn so kleidet wie den Mitbruder, so seht darin einen Beweis, wie viel euch noch an jenem inneren, heiligen Kleid der Seele fehlt, da ihr über die Kleidung des Leibes streitet. Immerhin, wenn man eure Schwachheit hingehen lässt und ihr wiederbekommt, was ihr abgelegt habt, so hebt doch das Abgelegte an einem Ort unter gemeinsamer Obhut auf.

31. Es soll ganz in dem Geist geschehen, dass niemand etwas für sich persönlich tut, sondern alle Arbeit bei euch mit größerem Eifer und mit mehr Freude für die Gemeinschaft geleistet wird, als wenn ihr sie für euch selbst verrichten würdet. Von der Liebe steht ja geschrieben: „Sie sucht nicht ihren Vorteil“ (1 Kor 13,5). Dies ist so zu verstehen: Sie stellt das Gemeinsame über das Eigene, nicht das Eigene über das Gemeinsame. Wisset also: Ihr seid um so weiter vorangekommen, je mehr ihr um die Gemeinschaft statt um eure privaten Interessen besorgt seid, so dass alle zeitlichen Bedürfnisse überstrahlt werden von der Liebe, die ewig bleibt.

32. Daraus folgt also, dass Geschenke, wie Kleidungsstücke oder andere notwendige Dinge, die jemand seinen Kindern oder Angehörigen im Kloster zuwendet, nicht heimlich angenommen werden; sondern der Obere soll das Recht haben, es zum Gemeingut zu machen und dem zu überlassen, der es nötig hat. Wenn jemand ein Geschenk verheimlicht, soll er des Diebstahls für schuldig befunden werden.

33. Eure Kleidung soll nach dem Urteil des Oberen gewaschen werden, entweder von euch selbst oder in der Wäscherei, damit nicht eine übertriebene Sorge um ein sauberes Gewand im Innern die Seele befleckt.

34. Ein Bad für den Körper ist keineswegs abzulehnen, wenn schwache Gesundheit es erfordert. Es soll, den Empfehlungen der Heilkunde entsprechend, ohne Widerrede geschehen, so dass einer auch gegen seine Neigung auf das Geheiß des Oberen tut, was für seine Gesundheit notwendig ist. Sollte aber einer danach verlangen, obwohl es ihm vielleicht nicht bekommt, dann soll man seinem Begehren nicht nachgeben; denn manchmal hält man etwas Angenehmes für nützlich, obgleich es schädlich ist.


35. Bei inneren körperlichen Schmerzen soll man dem Diener Gottes, wenn er sagt, was ihm weh tut, ohne Bedenken glauben. Ist es jedoch nicht sicher, ob zur Heilung jener Schmerzen das Angenehme auch das Geeignete ist, soll man den Arzt beiziehen.

36. Auch sollen zu den Bädern oder auf sonstwie notwendigen Gängen nicht weniger als zwei oder drei gehen. Wer irgendwohin zu gehen hat, soll nicht mit den Begleitern gehen, die er wünscht, sondern die der Obere bestimmt.

37. Mit der Sorge für die Kranken und Genesenden oder sonstwie Schwächlichen, auch wenn sie kein Fieber haben, soll jemand betraut werden, damit dieser aus der Küche verlangt, was nach seinem Ermessen jeder nötig hat.

38. Wer die Küche, die Kleidung oder die Bücher verwaltet, soll den Mitbrüdern ohne Murren dienen.


39. Die Bücher sollen täglich zu bestimmter Stunde verlangt werden. Wer sie außer der Zeit verlangt, soll sie nicht erhalten.

40. Wer jedoch mit der Verwahrung der Kleider und Schuhe betraut ist, soll sie auf Verlangen unverzüglich aushändigen, wenn sie notwendig gebraucht werden.

 

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6. KAPITEL
Abbitte und Verzeihung von Beleidigungen

41. Streit solltet ihr eigentlich gar nicht haben oder möglichst schnell beendigen. Sonst wird Zorn zu Hass, macht aus dem Splitter einen Balken und aus der Seele eine Mörderin. Denn so steht geschrieben: „Jeder, der seinen Bruder hasst, ist ein Mörder“ (1 Joh 3,15).

42. Wer durch ein Schimpfwort, durch üble Nachrede oder gar den Vorwurf eines Vergehens jemand verletzt hat, der soll sehen, dass er so schnell wie möglich das wiedergutmacht, was er angerichtet hat. Der Beleidigte aber verzeihe ohne lange Verhandlungen. Haben sie aber einander beleidigt, so müssen sie sich auch gegenseitig die Schuld vergeben – um eurer Gebete willen. Je häufiger ihr betet, desto besser sollt ihr beten. Denn wenn einer rasch zornig aufbraust, dann aber schnell um Verzeihung bittet, wenn er merkt, dass er Unrecht getan, ist er besser als einer, der nicht so schnell zornig wird, sich aber auch nur schwer zur Abbitte bereitfindet. Wer aber niemals um Verzeihung bitten will oder nicht aus ehrlichem Herzen bittet, ist ohne Berechtigung im Kloster, selbst wenn man ihn nicht hinausweist. So hütet euch denn vor verletzenden Reden; sind sie aber eurem Munde entschlüpft, dann sträubt euch nicht, mit demselben Mund, der die Wunde geschlagen hat, auch das Heilmittel zu bieten.

43. Wenn jedoch die Notwendigkeit, die Klosterzucht aufrechtzuerhalten, euch bei der Leitung der Jüngeren zu harten Worten verleitet und ihr selbst spürt, dass ihr darin das rechte Maß überschritten habt, so wird von euch doch nicht verlangt, sie um Verzeihung zu bitten; es könnte sonst bei denen, die nun einmal untertan sein müssen, durch eine übertriebene Demut die Achtung vor der Amtsgewalt untergraben werden. Den Herrn aller Menschen aber müsst ihr um Verzeihung bitten, der weiß, mit welch wohlwollender Liebe ihr auch denen zugetan seid, die ihr vielleicht zu hart getadelt habt. Jedoch nicht sinnlich, sondern geistig soll eure Liebe zueinander sein.


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7. KAPITEL
Der Geist des Befehlens und des Gehorchens

44. Dem Vorgesetzten sollt ihr gehorchen wie einem Vater und ihm Ehrfurcht erweisen, damit nicht Gott in ihm beleidigt wird. Noch viel mehr sollt ihr dem höheren Oberen gehorchen, der sich um euch alle sorgt.

45. Dass alle diese Vorschriften eingehalten und die Übertretungen nicht leichthin übersehen, sondern gründlich gebessert werden, soll vor allem Aufgabe des Vorgesetzten sein; er möge dem höheren Oberen, der bei euch die höheren Befugnisse hat, das vorlegen, was über seinen Bereich und seine Kraft hinausgeht.

46. Der Obere soll sich nicht deshalb glücklich schätzen, weil er kraft seines Amtes gebieten, sondern weil er in Liebe dienen kann. Durch seine Stellung in eurer Gemeinschaft stehe er über euch, vor dem Angesichte Gottes liege er in Furcht zu euren Füßen. Allen gegenüber soll er ein Vorbild guter Werke sein. Unruhestifter soll er zurechtweisen, Kleinmütige aufrichten, der Schwachen sich annehmen, mit allen Geduld haben. Die Klosterordnung soll er lieben und Ehrfurcht wecken. Und, obwohl beides unerlässlich ist, soll er doch mehr danach streben, von euch geliebt als gefürchtet zu werden, und sich immer bewusst bleiben, dass er für euch vor Gott einst Rechenschaft ablegen muss.

47. Habt deshalb durch willigen Gehorsam nicht bloß mit euch, sondern auch mit ihm Erbar­men; denn je höher seine Stellung unter euch ist, desto größer ist auch die Gefahr, in der er lebt.

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8. KAPITEL
Beobachtung der Regel

48. Der Herr gebe, dass ihr – gleichsam als Freunde geistlicher Schönheit – dies alles in Liebe beobachtet und durch einen guten Lebenswandel den Wohlgeruch Christi ausstrahlt – nicht wie Sklaven unter dem Gesetz, sondern wie Freie unter der Gnade.

49. Damit ihr euch aber in diesem Büchlein wie in einem Spiegel betrachten könnt und ihr nicht aus Vergesslichkeit etwas vernachlässigt, soll es euch einmal in der Woche vorgelesen werden. Wenn ihr dann findet, dass ihr befolgt, was geschrieben steht, so dankt dem Herrn, dem Geber alles Guten. Wenn aber jemand noch einen Fehler an sich sieht, dann bereue er das Vergangene, nehme sich für die Zukunft in acht und bete, dass ihm die Schuld vergeben und er nicht in Versuchung geführt werde.

 

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Österreichische Ordensprovinz des Hospitalordens des heiligen Johannes von Gott
Taborstraße 16
1020 Wien

ÖSTERREICHISCHE ORDENSPROVINZ

des Hospitalordens des
heiligen Johannes von Gott

"Barmherzige Brüder"

Taborstraße 16

1020 Wien

 

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Fax: 0043 1 21121 1120

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