Weitere Lockerung des Besuchsverbotes
Ab Mittwoch, den 6. Mai 2020 wird ein geregelter Besucherzugang ermöglicht. Dazu ist es erforderlich, dass sich alle an die empfohlenen Schutz- und Hygienemaßnahmen halten. Informationen dazu entnehmen Sie unter dem Punkt Einzuhaltende Maßnahmen zur Regelung der Besuchszeit.
Für die sichere Begegnung mit Ihren Angehörigen haben wir 3 von außen zugängliche Begegnungszonen geschaffen.
Besuche sind ausschließlich nur nach telefonischer Anmeldung und Terminvereinbarung unter der eigens dafür eingerichteten Telefonnummer +43 2243 460 81234 von Mo - Do 8:00 - 17:00 Uhr und Fr 8:00 - 14:00 Uhr möglich. Termine werden aus organisatorischen Gründen nur unter dieser Nummer vergeben!
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Besuchszeit in der ersten Phase auf maximal 20 Minuten begrenzt und nur einmal pro Woche möglich ist.
Wir hoffen mit diesen Maßnahmen, die auf Empfehlung der Bundesregierung basieren, einen kleinen Schritt in Richtung Normalität setzen zu können.
- Terminvereinbarung: nur unter Tel Nr. +43 2243 460 81234 in der Zeit von Mo - Do 8:00 - 17:00 Uhr und Fr 8:00 - 14:00 Uhr, ohne Termin sind keine Besuche möglich!
- Besuchszeiten: Montag - Freitag 9:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr, zusätzlich Mittwoch von 17:00 - 18:00 Uhr
- Pro BewohnerIn nur 1 Besucher, maximal 20 Minuten, 1x wöchentlich
Besuche in Zimmern von BewohnerInnen können nur in Ausnahmefällen stattfinden! (Palliative Betreuung, schlechter Allgemeinzustand der BewohnerIn). Dies ist im Einzelfall mit der jeweiligen Wohnbereichsleitung bzw. mit der Pflegedirektion abzuklären.
Alle Besucher werden beim Haupteingang von MitarbeiterInnen des Hauses in Empfang genommen und müssen einen Gesundheitscheck durchlaufen. Das Datenblatt für die Besucherregistrierung ist ausgefüllt mitzubringen. Es erfolgt die allgemeine Abfrage nach Krankheitssymptomen und eine Temperaturkontrolle. Die Richtigkeit der Angaben muss vom Besucher bestätigt werden.
Nicht ausgefüllte Datenblätter führen zu Verzögerungen und kürzen damit die Besuchszeit.
Die Einhaltung folgenden Sicherheitsmaßnahmen ist unbedingt erforderlich:
- Vor Eintritt in den Besucherbereich müssen die Hände desinfiziert werden, danach erfolgt die Zuweisung in den Besucherbereich.
- Besucher sind verpflichtet einen Mund-Nasenschutz zu tragen - sollten Sie keine Maske haben, wird Ihnen eine Maske zur Verfügung gestellt - diese ist nach dem Besuch mitzunehmen.
- Die Besucherbereiche sind so eingerichtet, dass ein Mindestabstand von 2 Metern gegeben ist. Dieser Mindestabstand ist unbedingt einzuhalten!
- Berührungen und Umarmungen sind gänzlich verboten!
- In den Besucherbereichen steht ein eigener Tisch für Geschenke (Blumen) bereit. Keine persönliche Übergabe an BewohnerInnen.
- Besuche von Kindern unter 6 Jahren können nicht gestattet werden!
- Beim Verlassen des Besucherbereiches sind die Hände zu desinfizieren!