Besucherbeschränkungen
Nach wie vor gehören unsere BewohnerInnen zur Risikogruppe einer SARS-CoV-2-Ansteckung, die lebensbedrohliche Erkrankungen auslösen kann.
Ab 18.11.2020 dürfen BewohnerInnen in Pflegeeinrichtungen wöchentlich nur ein/e BesucherIn empfangen. Es ist dafür eine telefonische Besuchsanmeldung unter +43 2243 460 81234 zwingend erforderlich. Besuche sind in der Zeit von 13:00 - 16:45 Uhr auf die Dauer von max. 30 Minuten begrenzt und finden in den dafür vorgesehenen Bereichen im Erdgeschoss statt.
Zutritt nur mit einem negativen Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 (Abnahme nicht älter als 24 Stunden) oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (Abnahme nicht älter als 48 Stunden) gestattet. Wenn ein derartiges Testergebnis nicht vorgewiesen werden kann, dürfen BesucherInnen die Einrichtungen nur betreten, wenn diese während des Besuchs durchgehend eine selbst mitgebrachte Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmaske (CPA) oder äquivalente (FFP2) bzw. höherem Standard entsprechende Maske tragen. Ausnahmen der Besuchsregeln sind möglich z.B. in Notfällen, zur Begleitung von BewohnerInnen in einer kritischen Lebensphase, zur Hospiz- und Palliativbegleitung und Seelsorge.
Kontaktpflege mit unseren BewohnerInnen wird auch mittels Videotelefonie (via Skype) angeboten – Bitte nutzen Sie auch diese Angebote als Alternative.
Wir bedauern die neuerlichen Verschärfungen der Besuchsregelung. Sie sind leider notwendig, um unsere BewohnerInnen vor einer COVID-Infektion zu schützen.