Wir öffnen wieder unser Haus
Neue Besuchsregelungen ab 19. Mai 2021
Am 19. Mai 2021 kommt es zu einer flächendeckenden Wiederöffnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Österreich. Auch in unserem Haus kommt es zu Lockerungen bei der Besucherregelung.
Derzeit entwickeln sich die Zahlen an COVID-19-Infektionen in eine Richtung, die Hoffnung macht. Dennoch ist es weiterhin erforderlich, einige Schutzmaßnahmen zum Wohle unserer Bewohner:innen einzuhalten.
Wir ersuchen Sie daher die 3-G-Regel getestet, genesen, geimpft, sowie das Tragen der FFP2-Maske zu beachten. Diese Vorgaben sind Voraussetzung für einen Besuch. Sollten Sie ohne Test, Impfung oder ärztliches Attest zur Besucherregistrierung kommen, ist ein Besuch nicht möglich!
Die Lockerungen sind ein Schritt in Richtung Normalität, unterstützen Sie uns bei der Umsetzung der Vorgaben, dann wird im Sommer vieles wieder möglich sein.
Die Besucherhotline ist ab sofort nicht mehr erreichbar!
Es müssen auch keine Besuchstermine ausgemacht werden!
Folgende Regelungen gelten ab 19. Mai 2021
LOCKERUNGEN
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- Keine Terminvereinbarung
- Besuchszeiten täglich von 10:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
- Registrierung der Besucher:innen: Besuchercheckpoint - Haupteingang
- Angabe folgender Daten verpflichtend:
Name in Blockbuchstaben
Telefonnummer
Name Bewohner:in
Besuchszeit
- Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, in den letzten 2 Wochen keine typischen Symptome einer möglichen Infektion mit COVID-19 an sich selbst festgestellt und keinen persönlichen Kontakt mit nachgewiesenen COVID-19-positiven Personen gehabt zu haben.
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AUFLAGEN
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- Besucheranzahl pro Bewohner:in:
täglich 3 Erwachsene mit maximal zwei minderjährigen Kindern - koordinieren Sie daher Ihre Besuche im Verwandten- und Bekanntenkreis
- Besuchszeit: maximal 1 - 2 Stunden
- Bei hoher Besucherfrequenz kann es zu kurzfristigen Zutritts-beschränkungen kommen
- Besuche nur im Zimmer der Bewohner:in oder im Freien möglich.
- Der Aufenthalt in den allgemein zugänglichen Bereichen (Essbereiche, Aufenthaltsräume, Gemeinschaftsterrassen) ist für Besucher:innen nicht gestattet!
- Zweibettzimmer: Besuch nur für jeweils 1 Bewohner:in möglich, bitte benutzen Sie die Außenbereiche oder die Cafeteria
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VORAUSSETZUNGEN
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- Besucher müssen eine FFP2 Maske ohne Ventil tragen - Ausgenommen davon sind Sitzplätze im Freien
- Getestet:
Antigen-Test - nicht älter als 48 Stunden
PCR - Test - nicht älter als 72 Stunden
Selbsttests nicht zulässig!
Kinder bis zum 10. Lebensjahr benötigen keinen Zutrittstest
Vor Ort werden keine Antigen-Tests durchgeführt!
Testergebnis muss der Person eindeutig zugeordnet sein
- Genesen:
Personen, die mit Sars-Cov-2 infiziert waren sind 6 Monatevon der Testpflicht befreit
Nachweis: Ärztliche Bestätigung / Absonderungsbescheid
- Geimpft:
Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass, „Grüner Pass“
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CAFETERIA - geöffnet ab 20.5.2021
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Es gelten die gleichen Bestimmungen wie in allen Gastronomiebetrieben:
- Registrierung beim Besuchercheckpoint - Haupteingang
- Der Zugang über die Terrasse ist nicht möglich
- Zutrittstests (siehe Voraussetzungen)
- Tragen einer FFP2-Maske ohne Ventil - Ausnahme am zugewiesenen Sitzplatz
- Indoor max. 4 Erwachsene bzw. outdoor max. 10 Personen pro Tisch (+ minderjährige Kinder)
- Geburtstags- und sonstige Feiern ebenfalls mit max. 4 Erwachsenen indoor und 10 Personen outdoor (+ minderjährige Kinder)
- In geschlossenen Räumen darf die Konsumation nur im Sitzen erfolgen
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Corona Testmöglichkeiten:
Testangebote Wien