Nach Ihrem Aufenthalt
Das Ende Ihres Krankenaufenthaltes bei uns ist von Ihrer Genesung abhängig. Sollten Sie das Krankenhaus verlassen dürfen, wünschen wir Ihnen alles Gute, bitten Sie aber dennoch, die nachfolgenden Informationen zu berücksichtigen.
Entlassung (Abmeldung) |
Falls Sie eine Aufenthaltsbestätigung für Ihren Dienstgeber oder Ihre Versicherung benötigen, vergessen Sie am Tag Ihrer Entlassung nicht auf die Abmeldung. Das Büro für die Abmeldung ist ident mit dem Büro für die Aufnahme und befindet sich im Eingangsbereich des Krankenhauses.
Öffnungszeiten Allgemeine Klasse: Mo-Do: 7.30 Uhr bis 15 Uhr Fr: 7.30 bis 14 Uhr Sonderklasse: Mo-Do: 7.30 Uhr bis 15 Uhr Fr: 7.30 bis 14 Uhr
Vor der Entlassung informieren wir Sie selbstverständlich über wichtige Dinge wie z. B. Nachfolgeuntersuchungen und Kontrolltermine. Zusätzlich erhalten Sie einen ärztlichen Kurzbrief mit entsprechenden Therapieempfehlungen und - bei Bedarf - einen pflegerischen Entlassungsbericht, den Sie bitte an Ihren Hausarzt weiterleiten. Sobald alle bei der Entlassung noch ausständigen Befunde eingelangt sind, senden wir Ihrem Hausarzt einen ausführlichen Arztbrief zu. |
Fragebogen |
Wir sind an Ihrer Meinung über unser Krankenhaus, über Ihre persönlichen Erfahrungen während des Krankenhausaufenthalts sowie an Ihrer Beurteilung über die Betreuung in unserem Krankenhaus sehr interessiert. Ihre Anregungen, Ihre Kritik und Ihre Verbesserungsvorschläge greifen wir gerne auf. Füllen Sie bitte den an Sie ausgehändigten Fragebogen aus und werfen Sie diesen in die dafür vorgesehenen weißen Briefkästen, die sich auf allen Stationen befinden. |
Heimtransport |
Bei medizinischer Notwendigkeit werden Heimtransporte von den Stationen bzw. Ambulanzen veranlasst. Besteht keine medizinische Notwendigkeit des Heimtransports, organisieren Sie den Heimtransport bitte selbst. Etwa durch Angehörige. |
Kostenbeitrag |
Auf Grund gesetzlicher Vorgaben wird bei stationärer Aufnahme in die Allgemeine Gebührenklasse ein Spitalskostenbeitrag (pro Pflegetag) eingehoben. Der Betrag ist auch für den Aufnahme- und Entlassungstag zu bezahlen, unabhängig von der Stundenanzahl oder der Verpflegung. Er wird für maximal 28 Tage im Kalenderjahr eingehoben. Bei mitversicherten Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, sowie in besonderen Fällen (z.B. Geburt, Organspende, oder generelle Rezeptgebührenbefreiung (nicht unterjähriges Erreichen der Obergrenze)), entfällt der Kostenbeitrag. |
Betreuung zu Hause |
Falls Sie weitere Betreuung nach dem Klinikaufenthalt benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr Stationsteam |