Jobticket
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat, wenn sie/er die folgenden Voraussetzungen erfüllt Anspruch auf ein Jobticket. Das Jobticket ist eine Jahres- oder Halbjahreskarte (öffentlicher Verkehr) für alle Zonen, welche vom Dienstgeber bezahlt wird.
Voraussetzungen für die Gewährung des Jobtickets sind folgende:
- Entfernung vom Dienstort muss zu Fuß mehr als 15 Minuten betragen
- Nutzung der Altstadtbim ist nicht möglich
- Mitarbeiter*in darf nicht im Probemonat sein
- Für das Jobticket gilt der nächst gelegene Wohnsitz (kann auch Nebenwohnsitz sein)
Mit dem Erhalt des Jobtickets erlischt der Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss und die Pendlerpauschle. Gleichzeitig darf kein hauseigener Parkplatz beansprucht (ausgenommen Park & Ride Eggenberg) werden.
Das Jobticket kann jederzeit in der Personalabteilung beantragt werden und ist danach im Mobilitätszentrum der Holding Graz, Jakoministraße 1, 8010 Graz (während der Servicezeiten) abzuholen. Für die Abholung sind ein Passfoto und ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen. Für jene, die eine „Jahreskarte Graz“ beantragt haben, ist ein ausgefüllter Förderantrag vorzulegen.