Besuchsregelung
Pro Patient*in pro Tag ist ein Besucher / eine Besucherin für 30 Minuten in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr zugelassen. Auch Kleinkinder bis 12 Jahre gelten als eine/eine Besucher*in.
In einem Patientenzimmer darf sich dabei gleichzeitig immer nur eine Besucherin / ein Besucher aufhalten.
Ausnahmen von der Besuchsregelung sind möglich für sterbende Patient*innen und Patient*innen in kritischen Lebensereignissen.
Es gilt eine generelle FFP2 Masken-Tragepflicht im gesamten Krankenhausgelände, die 2m-Abstandsregel und die kontinuierliche Händedesinfektion.