Das Provinzialat

Verwaltung der Ordensagenden

Provinzial ist die Bezeichnung für einen Ordensoberen, der einer Ordensprovinz vorsteht und in dessen Zuständigkeitsbereich somit mindestens drei Klöster, bzw. Konvente fallen.

 

Seine Wahl (alle vier Jahre während eines Provinzkapitels), Amtsdauer (vier Jahre) und Amtsvollmachten sind im allgemeinen Kirchenrecht und im Eigenrecht unseres Ordens (Konstitutionen, Generalstatuten) definiert.

 

Der Provinzial trägt die „Hauptverantwortung für das Wachstum des Ordenslebens und für alle Maßnahmen der Bildung und des Apostolates in der Provinz“, heißt es in den Konstitutionen.

 

Mit der Zustimmung seines Rates (Definitorium) ernennt er den Provinzsekretär und den Provinzökonomen, die nicht Provinzräte sein müssen. Ebenfalls im Einvernehmen mit seinen Räten entscheidet er über die Zulassung von Mitbrüdern zum Noviziat, zur Einfachen und zur Feierlichen Profess. Der Provinzial hat auch das Recht, Mitbrüder von einer Kommunität in eine andere zu versetzen.

 

Dem Provinzial steht für die Erledigung seiner Arbeit und die Administration der Ordensverwaltung das sogenannte Provinzialat zur Verfügung. Personell besteht dieses aus dem Provinzökonomen, dem Provinzsekretär sowie einem Sekretariat.

 

Zur Verwaltung und Steuerung der Einrichtungen in der Österreichischen Ordensprovinz besteht die sogenannte Provinzwaltung. Diese wird durch den wirtschaftlichen Gesamtleiter der Ordensprovinz geleitet.

 

Das Provinzialat ist zugleich auch die Schnittstelle zwischen der Ordensprovinz und der Ordensleitung in Rom.

 

Österreichische Ordensprovinz des Hospitalordens des heiligen Johannes von Gott
Taborstraße 16
1020 Wien

   Gutes tun und es gut tun!

    Motto des hl. Johannes von Gott
    (1495-1550)

 

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ÖSTERREICHISCHE ORDENSPROVINZ

des Hospitalordens des
heiligen Johannes von Gott

"Barmherzige Brüder"

Taborstraße 16

1020 Wien

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