Stationärer Aufenthalt
3 G Regel:
GEIMPFT
oder
GENESEN
oder
negativ GETESTET
Weiters können unterstützungsbedürftige Patienten (z.B. auf Grund des fortgeschrittenen Alters, des geistigen und körperlichen Zustandes etc.) von höchstens einer Vertrauenspersonen begleitet werden. Diese Begleitperson muss einen 3G Nachweis erbringen.
# GEIMPFT
- Zweitimpfung – darf nicht länger als 180 Tage zurückliegen
- Einmalige Impfung für Genesene – darf nicht länger als 180 Tage (210 Tage bei Personen unter 18 Jahren) zurückliegen, wenn mind. 21 Tage vor der Impfung ein positiver PCR-Test (auf SARS-CoV-2) oder Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag
- Weitere Impfung ("Booster", 2. oder 3. Impfung) – darf nicht länger als 270 Tage zurückliegen
# GENESEN
- Ärztliche Bestätigung oder Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die mittels PCR-Test bestätigt wurde
- Absonderungsbescheid – gültig 180 Tage ab Ausstellung, wenn er für eine nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde
# GETESTET
- negatives Testergebnis einer befugten Stelle: PCR-Test max. 72 Stunden nach der Abnahme oder negativer Antigen-Test max. 24 Stunden nach der Abnahme; Antigen-Tests zur Eigenanwendung ("Wohnzimmer-Tests") werden nicht akzeptiert.
Hinweis: Nachweise über neutralisierende Antikörper ("Antikörpertests") werden NICHT akzeptiert