Sie bietet die Möglichkeit, pflegebedürftige Menschen, welche von ihren Angehörigen gepflegt werden, im Ausmaß von bis zu maximal 6 Wochen pro Jahr während des Urlaubes, Kur etc. der Angehörigen in professionelle Pflege zu geben.
Anspruchvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz des pflegebedürftigen Menschen in Niederösterreich
- Bezug von Pflegegeld
- maximale Aufenthaltsdauer von bis zu 6 Wochen pro Jahr
Die Eigenleistung für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege muss dem Pflegenden aus seinem Einkommen 1/30 von 80% seines monatlichen Einkommens sowie 1/30 von 100% des Pflegegeldes als Kostenbeitrag für jeden Tag bezahlen.
Unter Einkommen ist das monatliche Nettoeinkommen zu verstehen. Einkommen ist grundsätzlich jede regelmäßig zufließende Geldleistung (wie z.B. Rente, Pension, etc.)
Erforderliche Unterlagen
Eine geförderte Kurzzeitpflege kann nicht in eine geförderte Langzeitpflege übergehen!!
Details finden sie hier
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