Fördermöglichkeiten Niederösterreich

Hier finden Sie die Fördermöglichkeiten für eine Langzeit- oder Kurzzeitpflege

 

Langzeitpflege

Der Antrag für die Kostenübernahme ist gemeinsam mit dem Ärztlichen Bericht und der Indikationsliste bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ihrer Wohnsitzgemeinde einzureichen.

 

Für eine Kostenübernahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder diesen gleichgestellte Personen bei Kostenübernahme durch die Sozialhilfe
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Bezug der Pflegegeldstufe 4

 

Details finden sie hier
Kurzzeitpflege

Sie bietet die Möglichkeit, pflegebedürftige Menschen, welche von ihren Angehörigen gepflegt werden, im Ausmaß von bis zu maximal 6 Wochen pro Jahr während des Urlaubes, Kur etc. der Angehörigen in professionelle Pflege zu geben.

 

Anspruchvoraussetzungen

 

  • Hauptwohnsitz des pflegebedürftigen Menschen in Niederösterreich
  • Bezug von Pflegegeld
  • maximale Aufenthaltsdauer von bis zu 6 Wochen pro Jahr

Die Eigenleistung für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege muss dem Pflegenden aus seinem Einkommen 1/30 von 80% seines monatlichen Einkommens sowie 1/30 von 100% des Pflegegeldes als Kostenbeitrag für jeden Tag  bezahlen.

 

Unter Einkommen ist das monatliche Nettoeinkommen zu verstehen. Einkommen ist grundsätzlich jede regelmäßig zufließende Geldleistung (wie z.B. Rente, Pension, etc.)

 

Erforderliche Unterlagen

 

 

Eine geförderte Kurzzeitpflege kann nicht in eine geförderte Langzeitpflege übergehen!!

 

Details finden sie hier

 

 

zum Herunterladen der Formulare als PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer

 

 

 

BARMHERZIGE BRÜDER
PFLEGEN BETREUEN WOHNEN KRITZENDORF
Hauptstraße 20
3420 Kritzendorf
Niederösterreich
Österreich
Telefon: 0043 2243 460-0
Fax: 0043 2243 460-9000

RUND.BLICK 04/2023

RUND.BLICK

RUND.BLICK 02/2023

RUND.BLICK Nr.4 2023/01

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