Visitation
Das lateinische Wort „visitatio“ kann man mit „Besuch“ oder
„nachschauen“ übersetzen. Im Bezug auf kirchliche Institutionen und
Orden lässt sich der Begriff Visitation nicht einfach als Besuch
deuten. Es geht hier um mehr. Der äußere Rahmen einer Visitation macht
deutlich, dass es sich hier nicht um einen normalen Besuch des
Provinzials oder des Generals handelt.
In den Generalstatuten der Barmherzigen Brüder finden wir unter den
Stichwort Visitation die Aussage: „Bei der kanonischen Visitation
empfängt der Provinzial alle Mitbrüder der Kommunität, spricht mit
jedem in einem offenen Gedankenaustausch, erfragt ihre Meinungen über
Angelegenheiten, die er für wichtig hält, und hört ihnen
verständnisvoll zu. Er informiert sich außerdem, ob die Betreuung der
Kranken und Hilfsbedürftigen in jeder Hinsicht mit gebührender
Zuwendung geschieht und ob die Konstitutionen treu beobachtet werden.
Nach der kanonischen Visitation soll er dem General einen genauen
Bericht übersenden. Denjenigen, der eine Visitation durchführt, ob
General, ein Delegat oder Provinzial, nennt man Visitator.“
Für viele könnte sich die Frage stellen, wozu eine Visitation heute
noch notwendig ist, da der Provinzial häufig die Einrichtungen der
Provinz besucht bzw. auch der General öfter zu Besuchen in der Provinz
weilt. Das Anliegen einer Visitation ist nicht das punktuelle
Wahrnehmen von Festen, Ereignissen, Besprechungen und Vorkommnissen,
sondern die Gesamtschau des aktuellen Erscheinungsbildes des Konventes,
der Einrichtung und sich abzeichnenden Zukunftsperspektiven.
Der Termin einer Visitation wird Wochen zuvor angekündigt, so dass alle
Mitbrüder die Möglichkeit, ja die Pflicht haben, zum Zeitpunkt der
Visitation anwesend zu sein. Die Visitation wird mit einem offiziellen
Ritus eröffnet, der meist mit einer Gebetszeit (Laudes, Sext, Vesper)
verbunden wird. Ebenso geschieht der Abschluss mit einem festgelegten
Ritus, bei dem der Visitationsbericht verlesen wird. Dieser Bericht
schildert die Eindrücke des Visitators zur augenblicklichen Situation
des Konventes und der Einrichtung, zeigt mögliche Problemfelder auf und
verweist auf notwendige Handlungsschwerpunkte. In letzter Konsequenz
bedeutet dies, dass, wenn die Visitation beendet ist, die Sache nicht
ad acta gelegt werden kann, sondern der Konvent und die Einrichtung
mitunter durchaus noch "Hausaufgaben" zu erledigen haben.