Ursprünglich stand das Wort „Kapitel“ für einen Abschnitt aus der
Ordensregel. Später bezeichnete dieses Wort die Versammlung von
Ordensleuten im Sinne eines Leitungsorgans. In den Klöstern
monastischer Orden gibt es einen eigenen Kapitelsaal für diese
Zusammenkünfte. Die Durchführung von Kapiteln ist im allgemeinen
Ordensrecht der katholischen Kirche geregelt, lässt aber den einzelnen
Orden die Möglichkeit, in ihrem Eigenrecht (Konstitu-tionen und
Generalstatuten) spezifische Richtlinien festzulegen.
In den letzten Jahrzehnten hat sich bei den Barmherzigen Brüdern ein
struktureller Wandel vollzogen, der die leitenden Mitarbeiter stärker
in die Entscheidungsprozesse der wirtschaftlichen Leitung der
Einrichtungen einbindet. Hierzu wurden Direktorien installiert. Dies
hatte Auswirkungen auf die Konventkapitel. Deshalb wurde neben dem
Konventkapitel das Familiengespräch eingeführt. Im
Konventkapitel
werden die kirchenrechtlichen Dinge abgehandelt: Wahlen, Aufnahmen in
den Orden, Abstimmung zur Ablegung der Profess. Themenbereiche des
alltäglichen Gemeinschaftslebens werden im monatlichen
Familiengespräch
behandelt.
Die Konstitutionen der Barmherzigen Brüder formulieren zu den Konventkapiteln/Familiengesprächen:
- Bereitschaft zum Dialog und zur Mitverantwortung eines jeden Bruders für das Gelingen des Gemeinschaftslebens;
- Überdenken und Beraten aller Themenbereiche des Gemeinschaftslebens;
- Beratungen zur wirtschaftlichen Situation des Konventes.
Zu den Provinzkapiteln:
- Überprüfung aller Gesichtspunkte zum Stand des religiösen Lebens der Provinz;
- Behandlung der Richtlinien und Beschlüsse des Generalkapitels, ferner Überlegungen, wie diese vor Ort umgesetzt werden können;
- Wahl des Provinzials, der Provinzräte (Definitorium), der
Provinzdelegaten, der Hausoberen, der Magister der Postulanten, Novizen
und Scholastiker.
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| Die Teilnehmer des 47. Provinzkapitels der Österreichischen Ordensprovinz
im Mai 2004 (hier im Bild mit P. General Pascual Piles OH) |
Zu den
Generalkapiteln:
- Überprüfung des Standes des religiösen Lebens im Orden nach der Lehre der Kirche;
- Förderung von und Suche nach glaubwürdigen Zeugnissen, das Charisma der Hospitalität zu leben;
- Interpretation von Fragen, die die Konstitutionen und Generalstatuten betreffen;
- Wahl des Generals und der Generalräte;
- Erlass von Dekreten, die für das Wohl des Ordens nützlich sind.
Bei den Barmherzigen Brüdern findet das Generalkapitel alle sechs
Jahre, die Provinzkapitel finden alle drei Jahre statt.
Das
Konventkapitel bzw. Familiengespräch kann bei Bedarf vom Prior
einberufen werden. In der Regel soll monatlich ein Familiengespräch
stattfinden. Wegen des Umfangs der zu behandelnden Themen bei General-
und Provinzkapiteln gibt es eigene Vorbereitungskommissionen, die Vorlagen erarbeiten, gegebenenfalls zu einzelnen Sachthemen
Fachleute einladen sowie die Tagesordnung und den Ablauf strukturieren.