Im katholischen Ordensrecht ist die Profess das feierliche Versprechen,
in einem Orden die evangelischen Räte zu befolgen. Der Professe weiht
sein ganzes Leben dem Dienst an Gott und dem Dienst an den Menschen und
wird damit in die jeweils konkrete Gemeinschaft eingegliedert.
Grundsätzlich unterscheidet man die zeitliche und die feierliche
Profess. Die zeitliche Profess wird bei den Barmherzigen Brüdern für
ein Jahr abgelegt und immer wieder erneuert, bis die Ablegung der
feierlichen Profess für das ganze Leben erfolgt.
Der zeitlichen Profess geht die Zeit der Erprobung im Postulantat und
Noviziat voraus, der feierlichen Profess die des Scholastikates. Die
Ablegung der Profess wird durch die Professurkunde dokumentiert.
Die Barmherzigen Brüder legen nicht nur die drei klassischen
Ordensgelübde Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam ab, sondern auch ein
viertes, das der Hospitalität, mit dem sie sich in die besondere
Nachfolge ihres Gründers, des heiligen Johannes von Gott, stellen.
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Während der Allerheiligen-Litanei liegt der
Professe am Boden – als Zeichen seiner
Demut vor Gott.
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Frater Asztrik legt die Feierliche Profess
vor Pater Provinzial Paulus Kohler ab. | | Nach der Ablegung der Gelübde wird die
"Gelöbnisformel" auf dem Altar unterschrieben. |
Aus unseren Ordenskonstitutionen:
Mit den öffentlichen Gelübden der Keuschheit, der Armut, des Gehorsams
und der Hospitalität bringen wir unsere Ganzhingabe an Gott zum
Ausdruck. Die Kirche nimmt unser Opfer an und vereinigt es mit dem
Paschamysterium Christi. Der Orden bindet uns an sich und macht es uns
möglich, unsere Berufung leben zu können. Wir dagegen bemühen uns, dem
Anruf Gottes in Treue zu antworten und lebendige und kreative Glieder
der Kirche und des Ordens zu sein.
Unwiderruflich weihen wir uns Gott, der Kirche und dem Orden im Dienst
der Kranken und Bedürftigen mit der Feierlichen Profess. Ihr muss die
Zeitliche Profess vorausgehen. Sie wird auf die Dauer eines Jahres
abgelegt und von Jahr zu Jahr bis wenigstens auf fünf und bis höchstens
auf sechs zusammenhängende Jahre erneuert.
Auf Bitten des Provinzials und mit Zustimmung seines Rates kann der
General in besonderen Fällen von der Mindestzeit der zeitlichen Gelübde
dispensieren. Jedoch muss sie wenigstens drei ununterbrochene Jahre
dauern.
In einzelnen Fällen kann der General die Erneuerung der zeitlichen
Gelübde bis zu einer Höchstdauer von neun zusammenhängenden Jahren
erlauben.
Die Zulassung zur ersten und zur Feierlichen Profess erteilt der
Provinzial mit Zustimmung seines Rates und der Erlaubnis des Generals.
Die Zulassung zur Erneuerung der Zeitlichen Profess fällt in die
Zuständigkeit des Provinzials mit Zustimmung seines Rates.
Sowohl die Feierliche wie auch die Zeitliche Profess erfolgt nach den
Vorschriften des allgemeinen Rechts und des Eigenrechts nach
nachstehender Formel: Im Namen unseres gebenedeiten Herrn Jesus
Christus. Amen. Ich, Frater N. N., geboren am ... (Tag, Monat, Jahr),
in …, Pfarrei …, Diözese …, bin fest entschlossen, mich noch inniger an
Gott zu binden und Christus noch enger nachzufolgen. Darum lege ich
heute (Tag, Monat, Jahr) in (Name des Hauses) zur größeren Ehre Gottes
vor euch hier anwesenden Mitbrüdern in Ihre Hände, Pater N. N., die
Profess der feierlichen (einfachen) Gelübde der Keuschheit, der Armut,
des Gehorsams und der Hospitalität im Dienst der Armen und Kranken (für
ein Jahr) für das ganze Leben nach der Regel des hl. Augustinus und den
Konstitutionen des Ordens ab. Ich stelle mich mit ganzem Herzen dieser
Ordensfamilie zur Verfügung, um so durch die Gnade des Heiligen
Geistes, den Beistand der allerseligsten Jungfrau Maria und der
Fürbitte unserer heiligen Väter Augustinus und Johannes von Gott, im
Dienste Gottes und der Kirche zur vollkommenen Liebe zu gelangen.
Zu dessen Beglaubigung unterzeichne ich dies eigenhändig
Unterschrift des Bruders