Generalvisitation beginnt

Vom 20. Februar bis 17. April wird der Ers­te Ge­neral­rat der Barm­her­zi­gen Brüder, Frater Joaquim Erra i Mas die Österrei­chi­sche Ordens­pro­vinz visi­tie­ren.

 

Während seiner Amts­zeit soll der General­prior „per­sön­lich oder durch ei­nen Dele­ga­ten wenigs­tens ein­mal die ka­no­ni­sche Visi­ta­tion in allen Kommu­ni­tä­ten und Ein­rich­tun­gen des Or­dens vor­neh­men“, heißt es in den Kons­ti­tu­tio­nen der Barm­her­zi­gen Brü­der. Das la­tei­ni­sche Wort „visi­tatio“ kann man mit „Be­such“ über­setzen. In Be­zug auf eine ka­no­ni­sche Visi­ta­tion lässt sich der Be­griff aber nicht ein­fach als Be­such be­schrei­ben. Es geht um mehr, näm­lich um die Ge­samt­schau des ak­tu­ellen Er­schei­nungs­bil­des eines Kon­vents, einer Ein­rich­tung oder der ge­sam­ten Or­den­spro­vinz und um Pers­pek­ti­ven für die Zu­kunft.

 

Nach­dem die ver­gan­ge­nen bei­den Male Fra­ter Rudolf Knopp als Ge­neral­rat die Öster­rei­chi­sche Or­dens­pro­vinz visi­tiert hat, wird die Visi­ta­tion heuer erst­mals der Erste Ge­neral­rat Frater Joaquim Erra i Mas durch­führen. Frater Joaquim stammt aus Spa­nien. 1989 hat er seine Feier­li­che Pro­fess ab­ge­legt, von 2001 bis 2007 war er Pro­vin­zial der Ara­go­ni­schen Pro­vinz, 2019 wurde er beim Ge­neral­ka­pi­tel zum Ers­ten Ge­neral­rat ge­wählt.

 

 

Gebet, Gespräche, Begegnung

Der Termin einer Visi­ta­tion wird Monate zuvor an­ge­kün­digt, sodass sich sowohl die Or­dens­brü­der als auch die Mitar­bei­ten­den der Ein­rich­tun­gen gut da­rauf vor­be­reiten können. Es gibt einen fixen Plan, nach dem der General­rat die Or­dens­wer­ke in Österreich, Tsche­chien, der Slo­wa­kei und Un­garn be­su­chen wird. Je nach Größe bleibt er einen Tag oder länger. Am Programm stehen dann je­weils Ge­spräche mit den Mit­brü­dern sowie mit der Haus­füh­rung und leiten­den Mitar­beiter*­innen, ein Rund­gang durch das Haus mit der Möglich­keit zur Be­geg­nung und kurzen Ge­sprä­chen mit Mit­ar­bei­ter*­innen, Zu­sammen­künf­te mit dem Pas­toral­rat und dem Seel­sor­ge­team sowie ein Besuch bei den Brüder­gräbern.

 

Zum Ab­schluss erstellt der Visi­tator einen Be­richt. In diesem schil­dert er seine Ein­drücke zur augen­blick­li­chen Si­tua­tion, zeigt mög­li­che Problem­felder auf und ver­weist auf not­wen­di­ge Handlungs­schwer­punkte in der Zu­kunft.

 

Mitte April findet dann der fei­er­li­che Ab­schluss der Ge­neral­vi­si­tation in Wien statt. Dazu wird auch General­prior Jesús Etayo Arrondo an­rei­sen. Am Programm stehen dabei unter an­derem eine Pro­vinz­ver­samm­lung mit allen Ge­samt­lei­tern und eine er­wei­ter­te Sitzung der Provinz­lei­tung. Den litur­gi­schen Ab­schluss bildet ein Fest­gottes­dienst in der Wiener Klos­ter­kir­che.

 

Das Bild zeigt Frater Joaquim Era, Erster Generalrat des Ordens der Barmherzigen Brüder

Frater Joaquim Erra, Erster Generalrat des Ordens der Barmherzigen Brüder

 

 

Worterklärung Visitation

Das latei­nische Wort „visitatio“ kann man mit „Besuch“ oder „nach­schauen“ über­setzen. In Bezug auf kirch­li­che Ins­ti­tu­tio­nen und Orden lässt sich der Be­griff Visi­ta­tion aber nicht ein­fach als Besuch deu­ten. Es geht hier um mehr. Das An­lie­gen einer Visi­ta­tion ist nicht das punk­tuelle Wahr­neh­men von Fes­ten, Ereig­nissen, Be­sprech­ungen und Vor­komm­nissen, son­dern die Gesamt­schau des aktu­ellen Er­scheinungs­bil­des des Kon­ven­tes, der Ein­rich­tung bzw. der Pro­vinz und der sich ab­zeich­nen­den Zu­kunfts­pers­pek­ti­ven.

 

Der Termin einer Visi­tation wird Monate zuvor an­ge­kün­digt, sodass alle Mit­brüder die Möglich­keit, ja die Pflicht haben, zum Zeit­punkt der Visi­ta­tion an­we­send zu sein. Die Visi­ta­tion wird mit einem offi­ziel­len Ri­tus er­öffnet, der meist mit einer Gebets­zeit verbun­den wird. Ebenso ge­schieht der Ab­schluss mit einem fest­ge­leg­ten Ri­tus, bei dem der Vi­si­ta­tions­be­richt ver­le­sen wird. Dieser Be­richt schil­dert die Ein­drücke des Visi­tators zur augen­blick­li­chen Si­tu­a­tion des Kon­ventes und der Ein­rich­tung, zeigt mög­li­che Pro­blem­fel­der auf und ver­weist auf not­wen­dige Hand­lungs­schwer­punkte. In letzter Kon­se­quenz be­deu­tet dies, dass, wenn die Visi­ta­tion be­en­det ist, die Sache nicht ad acta gelegt wer­den kann, sondern der Kon­vent und die Ein­rich­tung mit­un­ter durch­aus noch „Haus­auf­ga­ben“ zu erle­di­gen ha­ben.

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