ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Auf der Suche nach einem Pflegeplatz stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Je nach aktuellem Hauptwohnsitz der zu pflegenden Person bieten das Land Niederösterreich (BH Tulln) und der Fonds Soziales Wien (FSW) Förderungen für die Aufenthaltskosten an.
Das Land Niederösterreich gewährt finanzielle Unterstützung ab Pflegestufe 4, der Fonds Soziales Wien bietet Förderungen ab Pflegestufe 3 an. Die Zuweisung des Pflegeplatzes erfolgt direkt durch den zuständigen Kostenträger (BH Tulln bzw. FSW).
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen Pflegeplatz durch Eigenfinanzierung zu erhalten. In diesem Fall werden die Kosten für den Aufenthalt selbst getragen.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Bei der Aufnahme benötigen wir nachstehende Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Meldezettel
- Lichtbildausweis
- Lichtbildausweis Angehöriger
- Heiratsurkunde bei aufrechter Ehe, Partnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners bzw. der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners
- Scheidungsurkunde mit Vergleichsausfertigung bzw. Auflösungsentscheidung
- Nachweis über die Pensionshöhe
- Nachweis Erwachsenenvertretung
- E-Card