FINANZIERGUNG EINES PFLEGEPLATZES
Für die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Finanzierung. Grundsätzlich kann ein Pflegeplatz entweder mit finanzieller Unterstützung eines Kostenträgers oder durch Eigenfinanzierung in Anspruch genommen werden.
Finanzielle Unterstützung
Bei der Suche nach einem Pflegeplatz besteht die Möglichkeit, eine Förderung für die Aufenthaltskosten zu erhalten. Sowohl das Land Niederösterreich als auch der Fonds Soziales Wien (FSW) bieten entsprechende Unterstützungen an. Eine Kostenübernahme ist in der Regel ab Pflegestufe 4 möglich.
Der Antrag auf Förderung muss bei der jeweils zuständigen Stelle abhängig vom Hauptwohnsitz der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Für Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich ist die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (z. B. BH Tulln) verantwortlich, für Personen mit Hauptwohnsitz in Wien der Fonds Soziales Wien (FSW).
Die Zuweisung eines Pflegeplatzes erfolgt außschließlich durch den jeweiligen Kostenträger.
Eigenfinanzierung
Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Pflegeplatz durch Eigenfinanzierung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall werden die Kosten für Aufenthalt, Pflege und Betreuung selbst getragen. Die Aufnahme kann – abhängig von der Verfügbarkeit freier Plätze – direkt mit der Einrichtung vereinbart werden.+
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Bei der Aufnahme werden foglende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Meldezettel
- Lichtbildausweis
- Lichtbildausweis Angehöriger
- Heiratsurkunde bei aufrechter Ehe, Partnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners bzw. der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners
- Scheidungsurkunde mit Vergleichsausfertigung bzw. Auflösungsentscheidung
- Nachweis über die Pensionshöhe
- Nachweis Erwachsenenvertretung
- E-Card


