Wie die Krancken von Medicis und Barbierer besucht sollen werden

Vorschriften aus dem 17. Jahrhundert

Anleitungen zu den täglichen Visiten und wie diese von Ärzten, Barbieren, Apothekern und Brüdern durchgeführt werden sollen.

 

 

Der Text dieser Anweisungen entspricht den Generalstatuten des Ordens aus dem Jahr 1653. Die Vorschriften wurden 1683 auf Deutsch übersetzt und das vorliegende Buch 1694 in Prag gedruckt.

 

 

Text:

Wie die Krancken von Medicis und Barbierer besucht sollen werden.
Der Medicus und Barbierer sollen die Krancken täglichen zweymal folgenter Weis besuchen: wann dieselbe kommen / soll alsbald mit der Glocken ein Zeichen geben werden / auff dieses sollen sich alle Brüder zu den Kranken neben dem Barbierer und Apotheker verfügen / und fleissig von dem Medico vernehmen was er einen jeden Krancken / so wohl an Speis und Tranck / als auch Arzneyen / oder was sonst zu dero Gesundheit ersprießlich / verordnen werde / solches fleissig verzeichnen und der Krankenwarter soll gute Obacht haben/ daß ein jeder seinem Ambt nachlebe, der Medicus den Kranken tröstlich zuspreche, seine Schmerzen lindere, die Kranckheit wohl erkenne / und demnach in deren Chur keinen Fleiß spare / von dannen sollen sich alle zu der Thür des Hospitals verfügen und schauen / ob vielleicht ein Krancker verhanden / der ins Hospital auffzunehmen / finden sie dann einen / sollen sie denselben mit hochster Gutwilligkeit / und Darthuung wahrhaftig Brüderlicher Lieb zuheylen und warten / an- und auffnehmen.

 

 

Quelle:

Decreta Generalia welche wir gleich denen Statuten zuhalten schuldig / und 1653 das erstemal dan wiederumb in dem General-Capitel 1683 confirmierter in wellscher Sprach zu Rom in den Druck ausgangen. Nun aber in die Teutsche übersetzt worden. Durch den Wohlehrwürdigen P. F. Bernhardum Hirschelt, des heiligen Ordens B. Joannis Dei der Teutschen Provinz S. Michaelis Archangeli wohlbestellten Provinzialen.
Gedruckt zu Prag in der Carl-Ferdinandeischen Universitet Buchdruckerey in Coll: Societas Jeso den St. Clemens MDCLXXXIV.

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