Aktuelle Besuchsregelung
Die neue Besucherregelung ist seit 16.12.2022 gültig:
Ein Besuch in den Einrichtungen der Lebenswelten Steiermark ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Besucher*innen sind verpflichtet, während der gesamten Besuchszeit (im Innenbereich) eine Schutzmaske (FFP2) zu tragen.
- Es gibt keine vorgegebenen Besuchszeiten. Es empfiehlt sich jedoch vor dem Besuch mit der Wohngruppe bzw. dem betreffenden Bereich Kontakt aufzunehmen, um sicher zu gehen, dass sich der/die Bewohner*in auch anwesend ist.