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Aktuelle Besuchsregelung

Wir möchten Sie darüber informieren, dass laut Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) die Besuchsregeln in unseren Einrichtungen wie im Artikel beschrieben umgesetzt werden.

Die neue Besucherregelung ist seit 5. April 2022 gültig:

  • Anmeldung über Besucher-Hotline unter: Tel. 0664 / 887 079 14 (8.00 bis 16.00 Uhr)
     


Ein Besuch in den Einrichtungen der Lebenswelten Steiermark ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

 

ES GILT DIE 3-G REGEL


Geimpft

  • Nachweis über eine Impfung mit einem in Österreich zugelassenen Impfstoff (durch Impfpass, Elga-Ausdruck, Impfkarte), wenn die 1. Impfung vor mind. 22 Tagen erfolgt ist und nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
  • oder eine Zweitimpfung erfolgt ist: Nachweis gilt dann, je nach Impfstoff, für 6 bis 9 Monate ab der 1. Impfung.


Genesen

  • Bescheid oder ärztliche Bestätigung einer durchgemachten Covid-19 Infektion: darf nicht älter als 6 Monate sein!
  • Bei Nachweis einer Covid-Erkrankung ist eine Impfung ausreichend: die Impfung darf nicht älter als 9 Monate sein (abhängig vom Impfstoff)!

 

Getestet

  • Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (z.B. PCR-Test), dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf.
  • Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf.
     

 

  • Besucher/innen sind verpflichtet während der gesamten Besuchszeit (im Innen- und  Außenbereich) eine Schutzmaske (FFP2) zu tragen.
     
  • Eine Registrierung und ein Gesundheits-Check für Besucher/innen im Bereich des Haupteinganges sind verpflichtend.
     
  • Laut geltender Verordnung sind zwei Besucher*innen pro Bewohner*in am Tag zulässig. Es wurden eigene Besuchszonen eingerichtet.
     
  • Besuche in den Wohngruppen sind derzeit nicht möglich!
     
  • Ausnahmen dieser Regelungen gibt es bei minderjährigen Bewohner*innen sowie in der Palliativ- und Hospizbegleitung.
     
  • Bei den Wohnhäusern in Gleisdorf und St. Ruprecht sowie bei den Wohngruppen Hemma, Christoph und Emmaus in der Lebenswelt Kainbach sind die Besuchszeiten und die Anmeldung bitte direkt mit den Wohngruppen vor Ort zu organisieren.


Für Rückfragen und eventuelle Änderungen über die Feiertage wenden Sie sich bitte an die zentrale Besucherregistrierung unter Tel. 0664/ 887 079 14 oder die jeweilige Wohngruppe.

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