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Content:
Was ist ein Ethikkonsil?

Wenn in der Behandlung oder Betreuung eines Patienten, Bewohners oder Klienten ethische Fragen, Unsicherheiten oder Probleme auftreten, können Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter Unterstützung durch ein Ethikkonsil anfordern.

Was ist ein Ethikkonsil?

Ein Ethikkonsil ist eine strukturierte, interprofessionelle Fallberatung zu einem konkreten Patienten.

Das Ethikkonsil wird im Behandlungsteam unter der Leitung einer Team-externen Person durchgeführt.

Welche ethisch relevanten Fragen können sich in der Behandlung einer Patientin stellen?
  • Welche Therapieziele sind vertretbar, welche stimmen mit dem Patientenwillen überein?
  • Unter welchen Umständen können medizinische Interventionen begrenzt werden (z.B. Verzicht auf Reanimationsversuche, auf PEG-Sonde)?
  • Was wissen wir über den Patienten: seinen Willen, seine Wertvorstellungen, seine Sorgen, seine Lebensziele?
  • Wie gehen wir mit unterschiedlichen Sichtweisen im Behandlungsteam um?
  • Wie binden wir besorgte Angehörige in die Entscheidung ein?
Wann kann ein Ethikkonsil sinnvoll sein?
  • Das Therapieziel ist unklar oder es bestehen Meinungsunterschiede darüber.
  • Es ist unklar oder es bestehen Meinungsunterschiede, welche medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Maßnahmen verhältnismäßig sind.
  • Der Patientenwille ist unklar oder es bestehen Meinungsunterschiede, wie man ihm am besten gerecht wird.
  • Es besteht begründete Sorge, dass ein Patient unter- oder überversorgt wird.
  • Es besteht die Gefahr, dass die aktuelle Situation ungerechte bzw. unfaire Folgen für andere Patienten oder Betroffene hat.
  • Es besteht Unsicherheit, wie ein vertretbarer rechtlicher oder moralischer Rahmen für die Entscheidung aussehen kann.
Wie läuft ein Ethikkonsil ab?

Wer darf ein Ethikkonsil anfordern?

  • Jede Person aus dem Behandlungsteam, die eine ethisch relevante Frage in einem konkreten Fall sieht, hat das Recht, ein Ethikkonsil anzufordern.
  • Der Patient bzw. die Patientin oder (falls er bzw. sie selbst nicht kann) seine Angehörigen können über das Behandlungsteam um ein Ethikkonsil ersuchen.

Wer nimmt am Ethikkonsil teil?

  • Am Ethikkonsil nehmen Personen aus dem Behandlungsteam teil: jedenfalls Medizin und Pflege, mitunter zusätzlich Sozialarbeit, Physiotherapie, Ergotherapie und andere Gesundheitsberufe.
  • Grundsätzlich besteht auch für Patienten und Angehörige die Möglichkeit, an der Fallbesprechung teilzunehmen. Dies geschieht über Einladung durch das Behandlungsteam.

Wer leitet und dokumentiert das Ethikkonsil?

  • Das Ethikkonsil wird von einem Mitglied des Ethikberatungsdienstes geleitet und für die Krankengeschichte dokumentiert.
  • Die letzte Entscheidung über die weitere Behandlung bleibt immer bei den rechtlich verantwortlichen Personen. Ihre Urteilsbildung wird durch das Ethikkonsil gestärkt, aber nicht ersetzt.
Welchen Nutzen hat ein Ethikkonsil?

Orientierung und Sicherheit

  • Der Rücken der Entscheidungsträger in ethisch schwierigen Fragen wird gestärkt: durch das Aufzeigen und Abwägen von ethisch relevanten Argumenten

Struktur und Nachvollziehbarkeit

  • Die Kommunikation im Behandlungsteam wird gefördert: durch eine strukturierte interdisziplinäre Fallbesprechung, durch eine nachvollziehbare Dokumentation in der Krankengeschichte

Respekt und Wertschätzung

  • Die Wertschätzung gegenüber dem Patienten bzw. seinen Angehörigen wird verstärkt: durch eine gemeinsame Beratung in schwierigen Entscheidungen

Kreativität und Bewältigung

  • Eine Außensicht kann zusätzliche Optionen aufzeigen: durch die Einbeziehung einer bislang nicht beteiligten Person (Mitglied des Ethikberatungsdienstes) werden gewohnte Denkmuster hinterfragt
Wie fordere ich ein Ethikkonsil an?

Informieren Sie sich über den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende des Klinischen Ethikkomitees über die genauen Formalitäten für die Anforderung eines Ethikkonsils.

Erstinformation zum Download

Sie können sich eine Erstinformation zum Ethikkonsil auch hier herunterladen:

Download Info-Folder Ethikkonsil

(PDF, 443 KB)

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