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Content:
Senior woman and nurse looking together at album with old photographs
ERWACHSENENSCHUTZ

Das Erwachsenenschutzrecht regelt den Schutz der SELBSTBESTIMMUNG des erwachsenen Patienten und seine VERTRETUNG für den Fall, dass er selbst nicht entscheiden kann.

 

Diese Webseite informiert Sie darüber, wie Sie bei medizinischen Behandlungen das Erwachsenenschutzrecht bestmöglich erfüllen können.

Kittelfolder

Der Kittelfolder „Selbstbestimmung achten“ ist ein Leitfaden für die klinische Praxis.

 

Für Interne: Sie erhalten den Kittelfolder über Ihre Führungskraft.

 

Für Externe: Kittelfolder-Ansichtsexemplar herunterladen

roXtra-Link BHB-intern
Manual

Das Handbuch zum Kittelfolder „Selbstbestimmung achten“ liefert Ihnen Hintergrundinformationen und illustriert medizinische Behandlungen nach dem Erwachsenenschutzrecht mit Fallbeispielen.

 

Für Interne: Sie erhalten den Kittelfolder über Ihre Führungskraft.

 

Für Externe: Manual-Ansichtsexemplar herunterladen

roXtra-Link BHB-intern
Präsentation

Die Präsentation führt schrittweise durch den Kittelfolder „Selbstbestimmung achten“ und die Fallbeispiele des Manual dazu.

 

Für Interne: Die Präsentation ist über roXtra abrufbar (siehe Link unten).

 

Für Externe: Die Präsentation steht für Externe nicht zur Verfügung.

roXtra-Link BHB-intern
Richtlinie

Die Richtlinie regelt die Umsetzung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes in den Einrichtungen der Barmherzigen Brüder Österreich.

 

Für Interne: Die Richtlinie ist über roXtra abrufbar (siehe Link unten).

 

Für Externe: Die Richtlinie steht für Externe nicht zur Verfügung.

roXtra-Link BHB-intern
Infos für Patienten & Angehörige

Der Folder „Vorsorgen & Vertreten“ dient der Erstinformation von Patienten bzw. Bewohnern und Angehörigen. Sie erhalten einen Einblick, welche Vorsorge- und Vertretungsmöglichkeiten sie haben und wo sie weitere Informationen erhalten.

 

Für Interne: Sie erhalten den Infofolder über Ihre Führungskraft.

 

Für Externe: Infofolder herunterladen

roXtra-Link BHB-intern
E-Learning

Für das Wissensmanagement zum Erwachsenenschutzrecht steht Ihnen ein E-Learning-Modul auf der Plattform Thieme CNE zur Verfügung. Damit verbunden ist eine Überprüfung mittels Fragenkatalog.

 

Für Interne: Sie erhalten Informationen zur E-Learning-Schulung über Ihre Führungskraft.

 

Für Externe: Das E-Learning-Modul steht für Externe nicht zur Verfügung.

CNE-Link für registrierte BHB-User
Musterformulare
  • Eintragungsnachweise im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV):
    • Vorsorgevollmacht
    • Gewählte Erwachsenenvertretung
    • Gesetzliche Erwachsenenvertretung
    • Gerichtliche Erwachsenenvertretung (einstweilig)
    • Gerichtliche Erwachsenenvertretung (definitiv)
  • Muster für ein ärztliches Zeugnis gemäß § 140h Abs. 5 NO
Weiterführende Links
  • Informationsportal des Justizministeriums zum Erwachsenenschutzrecht
  • Erwachsenenschutzvereine:
    • VertretungsNetz
    • Niederösterreichischer Landesverein
    • Hilfswerk Salzburg
    • Institut für Sozialdienste
  • Österreichische Notariatskammer
  • Österreichische Rechtsanwaltskammer
  • Gerichtszuständigkeit abrufen
  • Patientenanwaltschaften der Bundesländer
Hinweis

Sämtliche Angaben in auf dieser Seite und in den angeführten Dokumenten erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung des Autors sowie des Herausgebers ist ausgeschlossen.

 

Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Barmherzigen Brüder Österreich können keine verbindlichen Patientenverfügungen errichtet werden. Für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung ist ein Rechtsanwalt, Notar oder rechtskundiger Mitarbeiter der Patientenvertretungen („Patientenanwaltschaften“) zu konsultieren.

 

Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Barmherzigen Brüder Österreich können keine Vorsorgevollmachten oder gewählte Erwachsenenvertretungen errichtet werden. Für die Errichtung dieser Vertretungen, deren Eintragung im ÖZVV sowie die Eintragung einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung im ÖZVV ist ein Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein zu konsultieren.

 

In rechtlich strittigen Fällen empfiehlt es sich, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen.


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Zentrum für Ethik

der Barmherzigen Brüder Österreich

c/o Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Wien

Johannes-von-Gott-Platz 1

A-1020 Wien

Tel. +43 (1) / 21121-2270

 

E-Mail: ethik@bbprov.at

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