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Aktuelle Besucherregeln der Lebenswelt

In der Lebenswelt sind Besuche derzeit erlaubt. Um den Schutz der Klientinnen und Klienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten, gelten strenge Sicherheitsvorkehrungen.

 

Die aktuellen Schutzmaßnahmen der Bundesregierung sind aufrecht und einzuhalten:

  • Ein Besuch ist nur mit folgendem Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich (2-G-PLUS):
    • Geimpft, oder
    • Genesen (Nachweis einer überstandenen Covid-Infektion in den letzten 6 Monaten)
    • und zusätzlich PCR-Getestet (Gültigkeit 72 Std. nach Abnahme) oder Antigen-Getestet, wobei der Antigen-Test in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sein muss (Gültigkeit 24 Stunden).

  Bitte zeigen Sie Ihren 2G-PLUS-Nachweis unaufgefordert unseren MitarbeiterInnen. 

  • Teilen Sie uns mit, ob Sie in den letzten Tagen Kontakt zu einer positiv-getesteten Person hatten. 
  • Jede/r BesucherIn muss eine FFP2-Maske tragen. Diese soll auch bei der Kommunikation mit gehörlosen Personen nicht abgenommen werden.
  • Bitte tragen Sie sich vor Ort in unsere Besucherliste ein, damit wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können, sollte es in unserer Einrichtung zu Covid-Fällen kommen.
  • Eine Ankündigung des Besuches ist erwünscht.
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