Für die Bildungsangebote der Pflegeakademie der Barmherzigen Brüder Wien stehen verschiedene Stipendien und Förderungen zur Verfügung.
Für Studierende des Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege kann nach definierten Kriterien ein Leistungsstipendium beantragt werden. Für die Berechnung werden die Studienleistungen des 1. Studiensemesters herangezogen. Anspruchsberechtigte erhalten ab Zuerkennung (frühestens mit Beginn des 2. Semesters) eine monatliche Förderung von Euro 300,00.
Über die Rahmenbedingungen der Förderung gibt es zu Beginn des Studiums im September eine gesonderte Information.
Ein sicherer Job und vorher eine gute Ausbildung. So schaffen Sie den Einstieg in einen Beruf mit Zukunft! Eine Kooperation von waff, AMS Wien, der Pflegeakademie Barmherzige Brüder und Wiener Unternehmen.
Bei Erstausbildung oder bei Berufsumstieg können verschiedene Stipendien über das Studienförderungsgesetz angesucht werden:
Diese Bildungsmaßnahmen können Sie steuerlich absetzen:
Fortbildung |
Unter "Fortbildung" fallen Bildungsmaßnahmen, die der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten dienen, die die derzeitige berufliche Tätigkeit betreffen. |
Ausbildung |
Eine "Ausbildung" liegt vor, wenn die Bildungsmaßnahme zur Erlangung von Kenntnissen dient, die eine künftige Berufsausübung ermöglicht. Sie können die Kosten für eine Ausbildung dann absetzen, wenn sie in Zusammenhang mit einer zum aktuell ausgeübten Beruf verwandten Tätigkeit steht. |
Umschulung |
Bei einer "Umschulung" ist die Bildungsmaßnahme derart umfassend, dass sie den Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist. Das bedeutet, sie zielt auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufs ab. Um eine Umschulung handelt es sich nur dann, wenn bereits ein Beruf ausgeübt wurde. |
Als Werbungskosten absetzbar |
Lehrgangsbeitrag, Teilnahmebeitrag, Studienbeitrag, Kosten für Unterlagen und Fachliteratur, Kosten für Arbeitsmittel (z. B. anteilige PC-Kosten), zusätzliche Fahrtkosten, Nächtigungskosten, allenfalls Taggelder für die ersten fünf Tage, wenn die Bildungsmaßnahme nicht am Wohn- oder Arbeitsort stattfindet. |
Literatur & Links