Familiengespräch, Konvent-, Provinz- und Generalkapitel

Ursprünglich stand das Wort „Kapitel“ für einen Abschnitt aus der Ordensregel. Später bezeichnete dieses Wort die Versammlung von Ordensleuten im Sinne eines Leitungsorgans. In den Klöstern monastischer Orden gibt es einen eigenen Kapitelsaal für diese Zusammenkünfte. Die Durchführung von Kapiteln ist im allgemeinen Ordensrecht der katholischen Kirche geregelt, lässt aber den einzelnen Orden die Möglichkeit, in ihrem Eigenrecht (Konstitutionen und Generalstatuten) spezifische Richtlinien festzulegen.

In den letzten Jahrzehnten hat sich bei den Barmherzigen Brüdern ein struktureller Wandel vollzogen, der die leitenden Mitarbeiter stärker in die Entscheidungsprozesse der wirtschaftlichen Leitung der Einrichtungen einbindet. Hierzu wurden Direktorien installiert. Dies hatte Auswirkungen auf die Konventkapitel. Deshalb wurde neben dem Konventkapitel das Familiengespräch eingeführt. Im Konventkapitel werden die kirchenrechtlichen Dinge abgehandelt: Wahlen, Aufnahmen in den Orden, Abstimmung zur Ablegung der Profess. Themenbereiche des alltäglichen Gemeinschaftslebens werden im monatlichen Familiengespräch behandelt.

Die Konstitutionen der Barmherzigen Brüder formulieren zu den Konventkapiteln/Familiengesprächen:

  • Bereitschaft zum Dialog und zur Mitverantwortung eines jeden Bruders für das Gelingen des Gemeinschaftslebens;
  • Überdenken und Beraten aller Themenbereiche des Gemeinschaftslebens;
  • Beratungen zur wirtschaftlichen Situation des Konventes.


Zu den Provinzkapiteln:

  • Überprüfung aller Gesichtspunkte zum Stand des religiösen Lebens der Provinz;
  • Behandlung der Richtlinien und Beschlüsse des Generalkapitels, ferner Überlegungen, wie diese vor Ort umgesetzt werden können;
  • Wahl des Provinzials, der Provinzräte (Definitorium), der Provinzdelegaten, der Hausoberen, der Magister der Postulanten, Novizen und Scholastiker.

 

Zu den Generalkapiteln:

  • Überprüfung des Standes des religiösen Lebens im Orden nach der Lehre der Kirche;
  • Förderung von und Suche nach glaubwürdigen Zeugnissen, das Charisma der Hospitalität zu leben;
  • Interpretation von Fragen, die die Konstitutionen und Generalstatuten betreffen;
  • Wahl des Generals und der Generalräte;
  • Erlass von Dekreten, die für das Wohl des Ordens nützlich sind.


Bei den Barmherzigen Brüdern findet das Generalkapitel alle sechs Jahre, die Provinzkapitel finden alle drei Jahre statt.

Das Konventkapitel bzw. Familiengespräch kann bei Bedarf vom Prior einberufen werden. In der Regel soll monatlich ein Familiengespräch stattfinden. Wegen des Umfangs der zu behandelnden Themen bei General- und Provinzkapiteln gibt es eigene Vorbereitungskommissionen, die Vorlagen erarbeiten, gegebenenfalls zu einzelnen Sachthemen Fachleute einladen sowie die Tagesordnung und den Ablauf strukturieren.

Österreichische Ordensprovinz des Hospitalordens des heiligen Johannes von Gott
Taborstraße 16
1020 Wien

ÖSTERREICHISCHE ORDENSPROVINZ

des Hospitalordens des
heiligen Johannes von Gott

"Barmherzige Brüder"

Taborstraße 16

1020 Wien

 

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