die provinzleitung
der Österreichischen Ordensprovinz
Der Begriff "Provinz" beschreibt eine organisatorische Einheit innerhalb des Gesamtordens.
Eine Ordensprovinz besteht aus mindestens drei Kommunitäten.
Sie wird von einem Provinzial und seinem Provinzrat (auch Definitorium genannt) geleitet. Bei Bedarf kann ein Provinzkapitel beschließen, dass einzelne Häuser der Provinz zu einer Provinzdelegatur zusammengeschlossen werden. Diese wird von einem Provinzdelegaten und seinem Rat geleitet, die vom Provinzial ernannt werden. Der Delegat kann seine Entscheidungen nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Provinzial treffen.
Wenn sich eine Provinzdelegatur oder eine Gründung so gut entwickelt, dass sie in absehbarer Zeit zu einer selbständigen Provinz erhoben werden kann, gibt es zwei Möglichkeiten, diesen Schritt vorzubereiten:
- Die betreffende Einrichtung wird zu einer Generaldelegatur erhoben. Diese wird von einem Generaldelegaten und seinem Rat geleitet, die vom General ernannt werden. Der Delegat kann seine Entscheidungen aber nur im Einvernehmen mit der Generalkurie treffen.
- Die betroffenen Häuser werden zu einer Vizeprovinz erhoben, die aus mindestens drei Kommunitäten besteht. Sie wird von einem Vizeprovinzial und seinem Rat geleitet, die vom General ernannt werden.
Die Provinzleitung der Österreichischen Ordensprovinz am 10. September 2024
v. l.: Frater Antonius Nguyen (2. Provinzrat), Frater Daniel Katzenschläger (1. Provinzrat), Frater Saji Mullankuzhy (Provinzial), Frater Nikolaus Deckan (3. Provinzrat), Frater Thomas Pham (4. Provinzrat)