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Das Bild zeigt das Logo des Krankenhauses Salzburg der Barmherzigen Brüder.
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Frater Matthias (Josef Franz) Meczywor OH

1950 bis 2022 – Ein Leben für die Hospitalität

In tiefer Trauer geben wir bekannt, dass unser Mitbruder Frater Matthias Meczywor OH am 6. April 2022, im 72. Lebensjahr und 53. Professjahr, verstorben ist.

Frater Matthias Meczywor kam am 9. Oktober 1950 in Eisenberg/Pinka im Burgenland zur Welt. Die Barmherzigen Brüder lernte er im Juvenat, dem Internat des Ordens in Graz-Eggenberg, kennen. Mit 18 Jahren trat er in den Orden ein. Am 5. September 1976 legte er seine Feierliche Profess ab.

 

Nach der Ausbildung zum Krankenpfleger arbeitete Frater Matthias in den ordenseigenen Krankenhäusern in Graz und Wien. Danach wurde er 1983 Magister der Postulanten und Novizen. Ab 1986 wirkte er als Spitalsmeister im Konventhospital in Linz. Von 1992 bis 1995 leitete er das Krankenhaus St. Veit/Glan, wo er die Planung des Neubaus betreute.

 

Das Bild zeigt Frater Matthias Meczywor OH.

Frater Matthias Meczywor OH

 

FAST ZWEI JAHRZEHNTE IN GRAZ

 

1995 übernahm er das Amt des Priors und Krankenhausleiters in der Grazer Marschallgasse. Seine Zeit in Graz war von umfassender Bautätigkeit geprägt: Zu- und Umbauten sowie Modernisierung und Umgestaltung der alten Bausubstanz standen auf dem Programm.

 

„Das Grazer Haus galt als Armenhaus der Provinz. Die Bausubstanz war veraltet. Der damalige Provinzial hatte mehrmals betont, dass eine Modernisierung und ein Ausbau nötig wären, aber es hat sich niemand darüber getraut. Ich habe dann in meiner Jugend und Unerfahrenheit damit begonnen. Es war eine harte Zeit, aber die Ordensprovinz ist hinter mir gestanden. Schon die Vorarbeiten haben fast zehn Jahre gedauert, sechs Jahre haben wir mit den Behörden wegen der finanziellen Unterstützung verhandelt. Zum Glück gab es genügend Platz, sodass wir den Neubau errichten konnten bevor der Altbau abgerissen wurde.“ erinnerte sich Frater Matthias in einem Gespräch mit dem "Granatapfel".

 

Das Bild zeigt Frater Matthias vor der Apotheke in Graz.

In seiner Amtszeit übernahm der Orden auch wieder den Betrieb der Apotheke von einem privaten Betreiber.

 

Als Dank für sein Engagement erhielt Frater Matthias am 10. Mai 2012 im Rahmen einer Festsitzung im Rathaus vom damaligen Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl den „Bürgerbrief der Stadt Graz“. Frater Matthias habe sich, so wurde in der Würdigung betont, „als Krankenhausvorstand voll Enthusiasmus und unermüdlicher Energie der Generalsanierung des im Jahre 1615 gegründeten Krankenhauses der Barmherzigen Brüder in der Grazer Marschallgasse gewidmet.“

 

Seinem ambitionierten Einsatz sei es zu verdanken, dass der Bevölkerung nun ein Krankenhaus auf neuestem Stand der Technik angeboten werde, in dem neben höchster qualitativer und medizinischer Fachkompetenz auch weiterhin die für die Behandlung Erkrankter so essenzielle Komponente gelebter Menschlichkeit praktiziert werde.

 

Das Bild zeigt Frater Matthias bei der Verleihung des Grazer Bürgerbriefs im Jahr 2012.

Das Bild zeigt Frater Matthias bei der Verleihung des Grazer Bürgerbriefs im Jahr 2012.

 

Seit 2014 war Frater Matthias Prior in Linz und von 2018 bis 2022 Erster Provinzrat der Österreichischen Ordensprovinz.

 

Über seine Zeit in Linz sagte er in einem Interview mit der Zeitschrift „Granatapfel“: „Hier in Linz stehen keine so großen Projekte an wie in Graz mit der Zusammenlegung unserer beiden Krankenhäuser…. Ich konzentriere mich auf die Seelsorge und bin viel im Haus unterwegs, besuche die Portiere, die Apotheke, die Stationen. So möchte ich den Orden im Haus präsent halten.“

 

Und zu seinen Aufgaben meinte er: „Es geht mir vor allem darum, die Ordensgrundsätze und die Werte zu leben und auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch auf unsere Patientinnen und Patienten zu übertragen. Ich nehme mir dafür auch gerne und viel Zeit. Ich versuche täglich auf den Abteilungen und Stationen präsent zu sein. Das verstehe ich unter anderem als meine Aufgabe.“

 

Darüber hinaus fand der glühende Anhänger des SK Sturm Graz dennoch Zeit, seinem Lieblingsclub bei jedem Spiel fest die Daumen zu drücken. Nach dem Wechsel nach Linz: „Kann ich die Speile nur noch im Fernsehen mitverfolgen.“

 

Das Bild zeigt Frater Matthias Meczywor OH.

Frater Matthias im Krankenhaus Linz im Gespräch mit einem der Portiere

 

Frater Matthias war: Immer gastfreundlich, hatte immer ein Lächeln auf den Lippen, als typischer Österreicher immer für einen „guten Schmäh“ zu haben, pflegte gute Beziehung zu den Mitbrüdern – insbesondere zu den jüngeren Brüdern, von denen er viele in ihrer Zeit als Postulanten in Graz kennengelernt hatte – zu den Mitarbeitenden, Freunden des Ordens und den Menschen in seiner Umgebung. Ihnen allen vermittelte er zeitlebens, was Hospitalität sein und bewirken kann sowie was es bedeutet, ein erfülltes, vom Charisma des heiligen Johannes von Gott geprägtes Leben in der Nachfolge Jesu führen zu dürfen.

 

In der Jännerausgabe 2016 des Granatapfel-Magzins erschien ein Interview mit Frater Matthias. Dieses können Sie hier als PDF-Datei downloaden.

 

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COVID-Besuchsregelung

 

 

BESUCHE  

Pro Patient*in ist ein Besucher*in pro Tag zu den vorgegebenen Zeiten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson.

 

ZUGANG ÜBER DEN SICHERHEITSDIENST BEIM EINGANG IM BEREICH 1. UG DER TIEFGARAGE

Für den Einlass ins Krankenhaus ist die Vorlage eines eines negativen Testergebnisses sowie der Check-In durch unser Personal Voraussetzung.

 

MUND-NASEN-SCHUTZ VERWENDEN

Das Krankenhaus darf nur mit FFP2 - Maske betreten werden. Sollten Sie über keine entsprechende Maske verfügen, erhalten Sie  einen FFP2- Mund-Nasen-Schutz im Krankenhaus.

 

BESUCHSZEITEN BEACHTEN

Besuche sind grundsätzlich nur während der vorgegeben Zeit erlaubt:
Bauteil A - 15.00  - 16.00 Uhr

Bauteil B - 14.00 - 15.00 Uhr

Bauteil C - 13.00 - 14.00 Uhr

Bauteil D (Intensivstation) - 13.00 - 14.00 Uhr

 

Während des gesamten Aufenthalts ist von Patienten, Besucher und Begleitpersonen eine FFP2-Maske zu tragen!

 

 

Besucherinnen und Besucher:

 

Für Besucher gilt die 2,5 G Regelung. Dass heißt: Einlass wird der Besucherin oder dem Besucher nur gestattet, wenn sie/er entweder 3 Mal gegen SARS-CoV-2 geimpft ist ODER einen Nachweis einer Genesung (nicht älter als 180 Tage) erbringen kann ODER ein negatives SARS-CoV-2-PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden alt) vorlegen kann.


Geimpft:

- 3 Impfungen – höchstens 365 Tage nach der 3. Impfung.

- 2 Imfpungen oder Genesen und 1 Impfung: höchstens 180 Tage nach der Impfung.

Nachweise: Zertifikat, Ärztlicher Bestätigung über abgelaufener Infektion oder Absonderungsbescheid


Genesen:

- Absonderungs-Bescheid als Infizierte bzw. Infizierter höchstens 180 Tage alt.

- Bestätigung von einem Arzt: höchstens 180 Tage alt.

 -Bei genesenen Personen entfällt die PCR-Testpflicht für 60 Tage nach Genesung. (Vorzeige Genesungszertifikat bzw. Absonderungsbescheid)

 

PCR-getestet:

PCR-Test: höchstens 72 Stunden alt.

 

Dienstleisterinnen und Dienstleister, Vertreterinnen und Vertreter sowie Lieferantinnen und Lieferanten: Für diese Personen-Gruppen gilt die 2,5 G Regelung.

 

Bitte helfen Sie mit, dass diese Regeln eingehalten werden: Sie schützen damit sich selbst, unsere Patientinnen und Patienten, Ihre Kolleginnen und Kollegen sowie Ihre Familien.

 

Ausnahmen:

  • Begleitung minderjähriger Patienten
  • Besuch von Schwerstkranken
  • Kinder bis zum 12. Lebensjahr nur mit 2,5 G Begleitpersonen

 

Gesonderte Regelungen gelten für:

  • Besuch von Schwerstkranken und die Begleitung/Verabschiedung von Sterbenden/Verstorbenen (alle Stationen)
  • Isolierstation: Grundsätzlich kein Besuch!

 

Schutzmaßnahmen bleiben aufrecht!

  • Wenn COVID-19-Symptome wie Husten, Atemnot, Fieber auftreten, ist von Spitalsbesuchen abzusehen. Es gilt weiterhin: zu Hause bleiben und das Gesundheitstelefon 1450 anrufen.
  • Vor dem Betreten des Krankenhauses und während des gesamten Aufenthaltes ist eine FFP-2 Maske zu tragen.
  • Hände so oft wie möglich desinfizieren, Abstände (mind. 1 Meter) einhalten, Zahl der Kontakte auf das notwendigste reduzieren.
  • Auf den Gängen und in den Wartebereichen ist ein Abstand von mindestens 1 Metern zu halten.