Johannes von Gott
„Wir haben den Mut, neue Behandlungs- und Pflegekonzepte nicht nur zu denken, sondern sie konsequent umzusetzen. Gemeinsame Werte wie Respekt, Qualität, Verantwortung und Spiritualität bestimmen unser Handeln. Im Zentrum unseres Tuns steht die bedinungslose Zuwendung zum hilfesuchenden Menschen, unabhängig von Herkunft, Sprache oder Religion.“
Mitarbeitende in Salzburg
Operationen 2021
PatientInnen pro Jahr
Ambulante Frequenzen 2021
"Die Umwelt ist ein kollektives Gut, ein Erbe der gesamten Menschheit und eine Verantwortung für alle." (Papst Franziskus)
Die Sorge um die Erhaltung der natürlichen Lebensräume, der Schutz der Arten sowie der verantwortete Umgang mit den Ressourcen unserer Erde sind Auftrag an alle Christen. Das Umweltmanagement der Barmherzigen Brüder erstreckt sich daher auf sämtliche Bereiche ihrer Krankenhäuser und Betreuungseinrichtungen.
Pro Patient*in ist ein Besucher*in pro Tag zu den vorgegebenen Zeiten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson.
Für den Einlass ins Krankenhaus ist die Vorlage eines eines negativen Testergebnisses sowie der Check-In durch unser Personal Voraussetzung.
Das Krankenhaus darf nur mit FFP2 - Maske betreten werden. Sollten Sie über keine entsprechende Maske verfügen, erhalten Sie einen FFP2- Mund-Nasen-Schutz im Krankenhaus.
Besuche sind grundsätzlich nur während der vorgegeben Zeit erlaubt:
Bauteil A - 15.00 - 16.00 Uhr
Bauteil B - 14.00 - 15.00 Uhr
Bauteil C - 13.00 - 14.00 Uhr
Bauteil D (Intensivstation) - 13.00 - 14.00 Uhr
Während des gesamten Aufenthalts ist von Patienten, Besucher und Begleitpersonen eine FFP2-Maske zu tragen!
Besucherinnen und Besucher:
Für Besucher gilt die 2,5 G Regelung. Dass heißt: Einlass wird der Besucherin oder dem Besucher nur gestattet, wenn sie/er entweder 3 Mal gegen SARS-CoV-2 geimpft ist ODER einen Nachweis einer Genesung (nicht älter als 180 Tage) erbringen kann ODER ein negatives SARS-CoV-2-PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden alt) vorlegen kann.
Geimpft:
- 3 Impfungen – höchstens 365 Tage nach der 3. Impfung.
- 2 Imfpungen oder Genesen und 1 Impfung: höchstens 180 Tage nach der Impfung.
Nachweise: Zertifikat, Ärztlicher Bestätigung über abgelaufener Infektion oder Absonderungsbescheid
Genesen:
- Absonderungs-Bescheid als Infizierte bzw. Infizierter höchstens 180 Tage alt.
- Bestätigung von einem Arzt: höchstens 180 Tage alt.
-Bei genesenen Personen entfällt die PCR-Testpflicht für 60 Tage nach Genesung. (Vorzeige Genesungszertifikat bzw. Absonderungsbescheid)
PCR-getestet:
PCR-Test: höchstens 72 Stunden alt.
Dienstleisterinnen und Dienstleister, Vertreterinnen und Vertreter sowie Lieferantinnen und Lieferanten: Für diese Personen-Gruppen gilt die 2,5 G Regelung.
Bitte helfen Sie mit, dass diese Regeln eingehalten werden: Sie schützen damit sich selbst, unsere Patientinnen und Patienten, Ihre Kolleginnen und Kollegen sowie Ihre Familien.
Ausnahmen:
Gesonderte Regelungen gelten für:
Schutzmaßnahmen bleiben aufrecht!