Ernennung der Prioren
Bei den Barmherzigen Brüdern ist es üblich, dass in der ersten Sitzung des Definitoriums nach einem Provinzkapitel ein Vorschlag für die Besetzung der Ämter der Hausoberen (Prioren) erstellt wird. Dieser Vorschlag wird anschließend an die Generalleitung des Ordens in Rom übermittelt und von dieser genehmigt. Danach erfolgt die offizielle Übergabe der Dekrete an die Prioren der jeweiligen Konvente einer Ordensprovinz.
Die Prioren der Konvente in der Ordensprovinz Europa Mitte sind für das Quadriennium 2026-2030:
- Bratislava / Brünn: Frater Johannes Karlik
- Budapest / Pécs: Frater Kornelius Unger
- Eisenstadt: Frater Daniel Katzenschläger
- Graz / Kainbach: Frater Antonius Nguyen
- Linz: Frater Nikolaus Deckan
- München: Frater Thomas Väth, sac.
- Neuburg an der Donau: Frater Benedikt Hau
- Regensburg: Frater Eberhard Michl
- Wien: Frater Thomas Pham, sac.
Worterklärung "Prior"
Für das Amt, die Aufgabe des Leiters eines Konvents gibt es bei Männerorden verschiedene Bezeichnungen: Prior, Guardian, Rektor und Superior. Im Orden der Barmherzigen Brüder wird dieser "Leiter" Hausoberer oder Prior genannt.
Wörtlich übersetzt bedeutet das lateinische Wort prior: der Erste, der Vordere, der Ranghöhere. In seiner Bedeutung für eine Ordensgemeinschaft bedeutet es: derjenige, der dem Kloster vorsteht, der das Kloster leitet. Bei den Barmherzigen Brüdern werden die Prioren mit Pater Prior" angesprochen, obwohl sie in der Regel keine Priester sind. Diese Anrede ist ein Zeichen des Respekts vor der Verantwortung, die der Leiter einer Gemeinschaft trägt. Sie verweist auf die ursprüngliche Bedeutung des lateinischen Wortes pater: „Vater“. Der Prior soll in väterlicher Sorge für die Gemeinschaft da sein.
Aus unseren Konstitutionen
- Der Hausobere ist, kraft seines Amtes, der erste Animator der Kommunität, und es kommt ihm jene Autorität zu, die ihm das allgemeine Recht und das Eigenrecht des Ordens einräumen.
- Kein Mitbruder kann Hausoberer sein, der nicht feierlicher Professe nach den Vorschriften der Generalstatuten ist. Weil er der Erstverantwortliche der Ordensfamilie ist, sollen ihm seine Mitbrüder gebührende Achtung erweisen und ihm in der Ausübung seines Amtes wertvolle Hilfen leisten.
- Er wache darüber und trachte danach, dass die Konstitutionen und die anderen Vorschriften des Ordens beobachtet werden und wende besondere Sorgfalt auf, dass die Forderungen des Gemeinschaftslebens erfüllt werden.
- Er suche häufig das offene Gespräch mit den Mitbrüdern, höre sie in Güte an, erkundige sich nach ihren Sorgen und Bedürfnissen und helfe ihnen, die Zielsetzungen des Ordenslebens zu erreichen.
- Wenigstens in den Häusern mit sechs Professbrüdern sollen nach den Vorschriften der Generalstatuten ein Stellvertreter des Hausoberen und zwei Räte bestellt werden.