Soweit es die Situation vor Ort erlaubt, kann unter Einhaltung der 3G-Regel pro Patient*in pro Tag ein Besucher / eine Besucherin für 30 Minuten in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr zugelassen werden. In einem Patientenzimmer darf sich dabei gleichzeitig immer nur eine Besucherin / ein Besucher aufhalten.
Auf Intensivstationen und Covid-19-Stationen sind keine Besuche zugelassen.
Ausnahmen von der Besuchsregelung sind möglich für sterbende Patient*innen und Patient*innen in kritischen Lebensereignissen.
Es gilt eine generelle FFP2 Masken-Tragepflicht im gesamten Krankenhausgelände, die 2m-Abstandsregel und die kontinuierliche Händedesinfektion.
3G-Regel:GEIMPFT oder
GENESEN oder
negativ GETESTET
# GEIMPFT
- Zweitimpfung – darf nicht länger als 180 Tage zurückliegen
- Einmalige Impfung für Genesene – darf nicht länger als 180 Tage (210 Tage bei Personen unter 18 Jahren) zurückliegen, wenn mind. 21 Tage vor der Impfung ein positiver PCR-Test (auf SARS-CoV-2) oder Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag
- Weitere Impfung ("Booster", 2. oder 3. Impfung) – darf nicht länger als 270 Tage zurückliegen
# GENESEN
- Ärztliche Bestätigung oder Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die mittels PCR-Test bestätigt wurde
- Absonderungsbescheid – gültig 180 Tage ab Ausstellung, wenn er für eine nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde
# GETESTET
- negatives Testergebnis einer befugten Stelle: PCR-Test max. 72 Stunden nach der Abnahme oder negativer Antigen-Test max. 24 Stunden nach der Abnahme; Antigen-Tests zur Eigenanwendung ("Wohnzimmer-Tests") werden nicht akzeptiert.
Hinweis: Nachweise über neutralisierende Antikörper ("Antikörpertests") werden NICHT akzeptiert