gemäß der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
vom 20. Juni 2022
1 Besucher pro Patient und Kalendertag
Maskenpflicht im Krankenhaus
3-G-Regelung “Genesen - Geimpft - Getestet”
BESUCHER dürfen das Krankenhaus nur betreten, wenn diese einen 3G-Nachweis vorweisen (Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Molekularbiologischen Tests (PCRTest), dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf oder Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden.
BEGLEITPERSONEN dürfen nur in Ausnahmefällen und dann ebenso nur mit Nachweis der 2G-Regel - GENESEN oder GEIMPFT das Krankenhaus betreten.
AUSNAHMEN für einen Nachweis:
KEINE AUSNAHMEN
• Begleitpersonen unterstützungsbedürftiger Patienten
PATIENTEN werden ersucht einen 3G-Nachweis mitzubringen.
Die Gültigkeit eines PCR-Tests beträgt 72 Stunden, die eines Antigen-Tests 24 Stunden.
Bitte um Verständnis, dass die erforderlichen Testungen nicht im Krankenhaus durchgeführt werden können!
Bitte helfen Sie uns dabei, unser Krankenhaus auch weiterhin sicher zu halten.Tragen Sie immer und überall eine FFP2-Maske, halten Sie die Abstandsregeln ein und achten Sie auf die Händehygiene!