In drei Schritten zur Physiotherapie
1 Verordnung
Sie benötigen für die physiotherapeutische Behandlung einen Verordnungsschein des Arztes, der Diagnose und medizinischen Begründung, die verordnete Therapie, die Anzahl der Behandlungen und bei Bedarf Hausbesuch beinhaltet. Eine Bewilligung der Verordnung ist bis auf Weiteres nicht notwendig! Infos dazu unter ÖGK
2 Auswahl des Physiotherapeuten
Achten Sie bei der Wahl des Physiotherapeuten auf das jeweilige Fachgebiet (bspw. Orthopädie, Neurologie, ...), damit Sie gezielt behandelt werden. Physiotherapeuten in Ihrer Wohnortnähe bzw. für Hausbesuche finden Sie im Internet über die Therapeutinnensuche auf https://www.physioaustria.at/ oder über Ihren Hausarzt oder Facharzt.
Physiotherapie und physikalische Therapien erhalten Sie
- in Vertrags- und Wahlinstituten für physikalische Medizin,
- in den Gesundheitszentren für physikalische Medizin der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
- bei Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- bei Vertragsfachärztinnen bzw. -fachärzten für Physikalische Medizin
3 Kosten und Kostenrückerstattung
Die Kosten für die physiotherapeutische Behandlung variieren nach Dauer der Behandlung und der Behandlungsart. Der Physiotherapeut informiert Sie vor Behandlungsbeginn über die Höhe des Honorars. Bei Wahltherapeuten werden die Behandlungskosten vom Patienten vorfinanziert. Die Gesundheitskasse übernimmt einen Teil der Kosten.