Die Übertragung personenbezogener Gesundheitsdaten per Fax ist seit 1.1.2025 nicht mehr zulässig. Rechtliche Grundlage hierfür bildet die Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 (GTelG), das am 30. September 2024 in Kraft getreten ist.
Prim. Dr. Ingrid Steindl und das Team der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe luden zu einer Fortbildungsveranstaltung an den „Neuen Strand“ nach Breitenbrunn ein.