Patientinnen und Patienten/Begleitpersonen mit Termin: 2,5-G-Nachweis (geimpft, genesen oder PCR getestet (nicht älter als 48 Stunden)
Für die Behandlung in Hochrisikobereichen kann es verschärfte Zutrittsregelungen geben.
Patientinnen und Patienten mit akuten Erkrankungen oder Verletzungen dürfen, auch ohne 2,5 G nachweisen zu können, ins Krankenhaus.
Besucher: Aktuell gültiges negatives PCR-Ergebnis, nicht älter als 48 Stunden.
Ausnahme: Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, haben keinen PCR-Test auf SARS-CoV-2 vorzuweisen.
Es muss während des gesamten Aufenthaltes im Spital eine FFP2-Maske getragen werden.
AMBULANZTERMINE
Ein Ambulanzbesuch ist nur mit einem fixen Termin möglich! Vereinbaren Sie einen Ambulanztermin telefonisch oder per E-Mail.
- Halten Sie den vereinbarten Termin unbedingt ein! Ihre Pünktlichkeit verkürzt Ihren Aufenthalt im Krankenhaus.
- Es ist ausreichend, wenn Sie maximal 15 Minuten vor Ihrem Ambulanztermin zum Krankenhauseingang kommen. Wenn Sie früher kommen, ist eine Wartezeit im Freien leider nicht zu verhindern.
- Patientinnen oder Patienten, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, werden ersucht, dafür eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.
Im Notfall oder bei einer akuten Erkrankung sind wir selbstverständlich weiterhin 24 Stunden, 7 Tage die Woche für Sie da!
Es muss während des gesamten Aufenthaltes im Spital eine FFP2-Maske getragen werden.
BEGLEITPERSONEN
- Eine Begleitperson für unterstützungsbedürftige Patienten ist für das Aufsuchen von Terminambulanzen zugelassen, die einen 2,5-G-Nachweis (geimpft, genesen oder PCR getestet (nicht älter als 48 Stunden)) zu erbringen hat.
- Eine Person darf als Begleitung von unterstützungsbedürftigen AkutpatientInnen auch ohne Erfüllung von 2G mit ins Krankenhaus.
- Geburten gelten als Akut-Ereignisse. Der Vater oder eine andere Bezugsperson dürfen ohne 2G-Nachweis bei Geburten dabei sein.
- Die behandelnde Ärztin oder der Arzt entscheiden, ob ein Abstrich für einen Test erforderlich ist.
Der Fragebogen für Patienten kann bereits vor dem Zutritt ins Spital ausgefüllt werden. Nehmen Sie diesen bitte gemeinsam mit Ihrem Nachweis zum Termin bzw. bei Ihrem Besuch im Krankenhaus mit!
Download Covid Fragebogen
Es muss während des gesamten Aufenthaltes im Spital eine FFP2-Maske getragen werden.
BESUCHERREGELUNG
Es gilt die „3x1“-Regel:
- eine BesucherIn
- pro Kalendertag
- eine stationär aufgenommene PatientIn
Besuche sind ausschließlich während den festgelegten Besuchszeiten möglich. Diese sind:
- täglich zwischen 13 und 15 Uhr
- Montag bis Freitag gibt es zusätzliche Besuchsmöglichkeiten zwischen 18 und 19 Uhr
Die Dauer des Besuchs hängt vom jeweiligen Zeitfenster ab.
Voraussetzung für den Einlass von Besucherinnen und Besuchern ist der Nachweis eines aktuell gültigen negativen PCR-Ergebnisses, nicht älter als 48 Stunden.
Ausnahme: Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, haben keinen PCR-Test auf SARS-CoV-2 vorzuweisen.
Gesonderte Regelungen gelten weiterhin für:
- Minderjährige Patienten, wenn keine Begleitperson mit aufgenommen wurde
- Werdende Mütter, Geburtenstation: Geburtsbegleitung durchgängig und danach gelten die allgemein festgelegten Besuchszeiten
- Begleitung/Verabschiedung von Sterbenden/Verstorbenen (alle Stationen): Ausnahmeregelungen ab der Aufnahme nach Terminvereinbarung durch die Abteilung.
- Covid-19 Isolier- und Intensivstation: Grundsätzlich kein Besuch!
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Es muss während des gesamten Aufenthaltes im Spital eine FFP2-Maske getragen werden.