Um die Aufnahmeformalitäten möglichst schnell für Sie organisieren zu können, ersuchen wir Sie, die E-Card und alle benötigten Unterlagen mitzubringen.
Für die Dauer des Aufenthalts sind Berufstätige bei ihrem Sozialversichungsträger bis zum Entlassungstag krank gemeldet.
Eine Krankmeldung an Ihren Dienstgeber erfolgt NICHT durch das Krankenhaus. Bei Arbeitsunfähigkeit nach Ihrer Entlassung benötigen Sie eine weitere Krankmeldung durch Ihren Haus- oder Facharzt.
Gehunfähige Patienten werden für diese Formalitäten im Zimmer aufgesucht. Bei kontaktunfähigen Patienten ersuchen wir die Angehörigen, sich mit der An-/Abmeldung in Verbindung zu setzen.
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