COVID-VERORDNUNG
Liebe Besucherinnen und Besucher,
liebe Patientinnen und Patienten!
3G-REGELUNG ENTFÄLLT
Die 3G - Regelung (geimpft/genesen oder getestet) entfällt entsprechend der aktuellen Verordnung der Bundesregierung. Es wird aber weiterhin einen "Gesundheitscheck" bei den Eingangsschleusen geben.
DIE BESUCHS-REGELUNG BLEIBT:
- 1 PATIENT*IN
- 2 BESUCHER*INNEN
- 1× PRO TAG
- 1 STUNDE
Ausgenommen sind
- Begleitpersonen während der Geburt bzw. zu Untersuchungen im Zuge der Schwangerschaft bzw.
- Gegebenenfalls sind zwei Besucher erlaubt, wenn z.B. eine Unterstützung notwendig ist oder ein Kind begleitet wird.
- Besuche bei schwerstkranken beziehungsweise sterbenden Patient*innen.
- Zur Koordination wird eine Absprache mit der Station empfohlen.
Bitte beachten Sie:
- Besuch auf Covid-Stationen ausschließlich in Absprache mit dem Behandlungsteam
- Palliativbesuche auch außerhalb der Besuchszeit in Absprache mit dem Behandlungsteam
-
Aufgrund der eingeschränkten Besuchszeiten, kommt es zurzeit zu Überlastungen der Telefonleitungen auf den Stationen. Wir bitten Sie daher über private Geräte mit Ihren Angehörigen zu telefonieren. Alternativ können auch Telefone im Haus angemietet werden.
BESUCHS-REGELUNG FÜR DIE GEBURTSHILFE UND GYNÄKOLOGIE
Die 3G - Regelung (geimpft/genesen oder getestet) entfällt entsprechend der aktuellen Verordnung der Bundesregierung.
- 1 PATIENT*IN
- 2 BESUCHER
- 1 x TAG
- 1 STUNDE
BESUCHSZEITEN
Besuche sind von 13:30 Uhr - 15:30 Uhr möglich.
Maximale Besuchsdauer 1 Stunde.
Besuche außerhalb der Besuchszeiten (z.B. Palliativ-Patient*innen, Entbindungen) sind mit den zuständigen Ärzt*innen bzw. der Pflege vorab zu vereinbaren.
PATIENTEN-REGELUNG
Die 3G - Regelung (geimpft/genesen oder getestet) entfällt entsprechend der aktuellen Verordnung der Bundesregierung.
Wir ersuchen Sie zur eigenen Sicherheit und der unserer Patienten, bei einer geplanten stationären Aufnahme eigenverantwortlich einen COVID-Test durchzuführen zu lassen.
BEGLEITPERSONEN
Sofern Patient*Innen Unterstützung benötigen, ist eine Begleitperson möglich.
FFP 2 - MASKENPFLICHT
Für alle Patient*Innen/Besucher*innen (auch für Geimpfte und Genesene) gilt die FFP2-Maskenpflicht!
ERKLÄRUNG ZU DEN G-REGELN
3 G |
Vollständig geimpft oder genesen oder getestet (PCR- oder Antigen-Test)
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2 G |
Vollständig geimpft oder genesen. |
2,5 G |
Vollständig geimpft oder genesen oder PCR-getestet
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2 G+ Geimpft oder genesen plus PCR-getestet
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"Ninja-Pass" Ein Nachweis gemäß der jeweils aktuellen COVID-19-Schulverordnung. |